Bundesrat beschließt Corona-Regeln für Herbst und Winter

| Politik Politik

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten ab 1. Oktober neue Masken- und Testpflichten für die Menschen in Deutschland. Der Bundesrat ließ die neuen Regeln für Herbst und Winter am Freitag in Berlin mehrheitlich passieren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die Vorgaben nochmals gegen teils heftige Kritik. Mit dem Gesetz erhalten die Länder die Befugnis, jeweils selbst über einen Großteil der Auflagen zu entscheiden.

Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war vergangene Woche bereits im Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land «gut vorbereitet», sagte Lauterbach. Die unionsgeführten Bundesländer gaben zuvor ihren Widerstand gegen das neue Infektionsschutzgesetz auf. Die von ihnen kritisierten Regeln für Schüler wurden entschärft.

Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss zudem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Die Länder können dort ab 1. Oktober Masken vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.

Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Veranstaltungen im Freien, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

Geplant ist eine neue bundesweite Impfkampagne. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen. Auch soll es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.

Bei der Corona-Lage herrschen laut Robert Koch-Institut (RKI) durch die starke Verbreitung der Omikron-Sublinie BA.5 wieder hohe Inzidenzen - der Rückgang sei gestoppt. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz sei im Vergleich von vergangener zu vorvergangener Woche relativ stabil geblieben - zuvor war sie sieben Wochen lang zurückgegangen. Auch bei schweren Covid-19-Erkrankungen setzte sich der rückläufige Trend den Daten zufolge nicht weiter fort, so der jüngste RKI-Wochenbericht.

Lauterbach sagte, er wolle sich nicht an die rund 100 Corona-Toten gewöhnen, die es derzeit täglich gebe. Nach seinen Angaben hält der Minister es für wahrscheinlich, dass Deutschland es im Herbst mit «ansteckenden Varianten, die aber nicht ganz so schwer verlaufen», zu tun bekommt. Er erwarte, dass das mittlere von drei möglichen Szenarien eintritt, das der offizielle Corona-Expertenrat im Sommer entworfen hatte.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) begründete, warum sein Land dem Gesetz nicht zustimmte. Unter anderem lehnte er Indikatoren für weitere Corona-Auflagen in den Ländern als «nicht handhabbar» ab. So solle per Abwassermonitoring und unter Hinzunahme anderer Kriterien wie etwa die Inzidenz bewertet werden, ob die Klinik- und weitere Infrastruktur eines Landes gefährdet sei. Lauterbach wies die Kritik zurück: In der Regel wiesen bei verschärfter Corona-Lage sämtliche fragliche Kriterien in dieselbe Richtung - so ergäben sie durchaus ein gutes Gesamtbild.

Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU) begrüßte, dass es für Schülerinnen und Schüler mit Corona-Verdacht ein negativer Selbsttest reichen solle, so dass sie zur Schule dürfen. Sie kritisierte, dass zuvor die Notwendigkeit eines Attestes vorgesehen gewesen sei. Nun sei aber noch offen, wer die nun noch nötigen Selbsttests bezahlen solle, kritisierte Prien. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.