Bundesrat billigt Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung

| Politik Politik

Abgesenkte Einwanderungshürden sollen künftig mehr ausländische Fachkräfte nach Deutschland führen. Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Ampel-Koalition, das entsprechende Regeln vorsieht, hat nach dem Bundestag nun auch den Bundesrat passiert. Die Länderkammer stimmte am Freitag in Berlin nicht für einen bayerischen Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Das Gesetz sieht unter anderem die Einführung einer sogenannten Chancenkarte vor. Je nach Sprachkenntnis, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sollen arbeitswillige Ausländer Punkte bekommen können, die sie zum Erhalt dieser Chancenkarte berechtigen. Sie dient dann als Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Inhaber können damit in Deutschland auf Arbeitssuche gehen. Kanada macht das so ähnlich seit vielen Jahren.

IT-Fachkräfte sollen künftig auch ohne Hochschulabschluss kommen dürfen, sofern sie bestimmte Qualifikationen nachweisen können. Außerdem soll es für Menschen in Asylverfahren, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind und eine qualifizierte Tätigkeit in Aussicht haben, die Möglichkeit zum sogenannten Spurwechsel geben. Sie sollen also arbeiten dürfen.

Vertreter der Bundesregierung warben in der Länderkammer erneut für das Gesetz. «Das neue Fachkräfteeinwanderungsrecht ist der Startschuss, um im internationalen Wettbewerb die besten Kräfte für Deutschland zu gewinnen», sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Überall fehlten Fachkräfte, das sei für die Wirtschaft und den Wohlstand ein Problem. In Deutschland könnten mehr als 600 000 Stellen nicht besetzt werden, «schlicht weil die Menschen nicht da sind», sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, das Gesetz sei ein «historischer Schritt» und längst überfällig. Fachkräftezuwanderung sei im Interesse des Landes, «weil sonst Fachkräftemangel zur dauerhaften Wachstumsbremse wird».

Union und AfD lehnen das Gesetz ab. Es gehe weit über das Thema Fachkräftezuwanderung hinaus und senke die Zuwanderungshürden für Nicht- oder Geringqualifizierte erheblich, hieß es aus Bayern. Die Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands werde ignoriert. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.