Bundesrat segnet Verbot von Einwegplastik-Artikeln ab

| Politik Politik

Trinkhalme, Besteck, Teller, Rührstäbchen, Luftballonhalter und Wattestäbchen aus Plastik - ab Juli 2021 sollen diese Wegwerf-Artikel nicht mehr verkauft werden dürfen. Der Bundesrat machte am Freitag in Berlin den Weg dafür frei, das EU-weite Verbot auch in Deutschland umzusetzen. Ab Juli 2021 sind dann außerdem Getränkebecher und Lebensmittel-Behälter aus Styropor tabu. Das Ziel ist, unnötigen Kunststoffmüll zu vermeiden. Zugleich bat der Bundesrat die Bundesregierung, Anreize für Mehrwegsysteme im Versandhandel zu schaffen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) begrüßte den Beschluss: «Das ist ein wichtiger Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft und ein guter Beitrag für saubere Meere, Strände und Parks», teilte sie mit. Schon heute gebe es Alternativen, die sich mehrfach verwenden ließen und die Umwelt schonten. Kabinett und Bundestag müssen nach Angaben des Umweltministeriums nun der Bundesratsfassung zustimmen. 

Ende 2018 war in Brüssel der Beschluss gefallen, ab Sommer 2021 in der EU Einwegprodukte aus Kunststoff, für die es gute Alternativen gibt, zu verbieten. Das betrifft Wattestäbchen, Plastikbesteck und -teller, Strohhalme, Rührstäbchen etwa für den Kaffee, Luftballonstäbe sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen. Außerdem gilt das Verbot für Produkte aus Kunststoffen, die durch eine Reaktion mit Sauerstoff - Oxidation genannt - in winzige Teile zerfallen.

In der Corona-Krise hatten Entsorger zuletzt insgesamt steigende Müllmengen gemeldet - aus Angst vor dem Virus wird demnach öfter auf Einweg-Artikel gesetzt. Ab 3. Juli 2021 soll es nun eine Ordnungswidrigkeit werden, etwa Plastikbesteck zu verkaufen. Alternativen könnten in Zukunft etwa Holzgabeln an Imbissbuden sein oder bei Gartenpartys mehrfach verwendbare Trinkhalme aus Glas, stabilem Kunststoff oder anderen Materialien. Wattestäbchen gibt es in den Drogeriemärkten längst auch mit Stil aus Papier zu kaufen.

Ein Überblick über die Pläne der Koalition, die aller Voraussicht nach vom Bundestag beschlossen werden: 

EINWEGPLASTIK: Wegwerfprodukte, für die es gute Alternativen gibt, sollen ab 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen. Darauf haben die EU-Staaten sich geeinigt, nun muss jeder Mitgliedsstaat es in nationales Recht übertragen. Tabu sind dann Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, außerdem Becher und Behälter für Essen aus Styropor.

HERSTELLER ZAHLEN FÜR REINIGUNG: Wer etwa Einwegbecher oder Zigaretten in Verkehr bringt, kann künftig an den Kosten beteiligt werden, die für die Entsorgung anfallen. Das wird erst mal nur ermöglicht, Details sind noch zu klären. Ziel ist, die Hersteller dazu zu bringen, auf Mehrweg-Verpackungen zu setzen.  (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.