Bundesrechnungshof: Ausnahmen bei Mehrwertsteuer konsequent streichen

| Politik Politik

Anfang Oktober billigte der Bundesrat die Verlängerung der Reduzierung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie bis Ende 2023. Ausgenommen davon sind weiterhin Getränke. Doch auch bei diesem Punkt gibt es Politiker, die eine Reduzierung unterstützen (Tageskarte berichtete).

Ganz anders sieht das allerdings der Bundesrechnungshof. Dieser sieht dringenden Reformbedarf und empfiehlt, den «Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten». Weitere Steuervergünstigungen sollten vermieden und bestehende Vergünstigungen konsequent gestrichen werden, schreiben die Prüfer in einem Brief an die Mitglieder des Finanzausschusses im Bundestag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den zuvor «Business Insider» und «Bild» berichtet hatten.

Konkret geht es darum, dass einige Waren und Dienstleistungen vom vollen Steuersatz ausgenommen sind, statt den normalen 19 Prozent fallen 7 Prozent Umsatzsteuer an. Das führt mitunter zu schwer nachvollziehbaren Regelungen. So sind zum Beispiel für einen heißen Kaffee mit einem Schuss Milch 19 Prozent Umsatzsteuer zu entrichten. Beträgt der Milchanteil aber mindestens 75 Prozent, liegt die Umsatzsteuer bei 7 Prozent. Ausgenommen ist ein Kaffee mit pflanzlichen Milchersatzprodukten wie Sojamilch - hier sind wieder 19 Prozent fällig.

«Die jährliche steuerliche Begünstigung durch den ermäßigten Umsatzsteuersatz beträgt fast 35 Milliarden Euro», heißt es in dem Bericht. Der Ermäßigungskatalog führe außerdem zu Abgrenzungsschwierigkeiten, schreiben die Prüfer, zum Beispiel wenn festgelegt werden muss, «ab wann das Schwimmbad (ermäßigter Steuersatz) zum Spaßbad (allgemeiner Steuersatz) wird».

Bereits im Jahr 2010 habe der Bundesrechnungshof auf den dringenden Reformbedarf beim ermäßigten Umsatzsteuersatz hingewiesen, hieß es in dem Schreiben vom Dienstag. «Statt einer durchgreifenden Reform ist der Katalog der Steuerermäßigungen erweitert worden.» (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.