Bundesregierung berät über mehr Freiheiten für Geimpfte

| Politik Politik

Für vollständig gegen Covid-19 Geimpfte und für Genesene soll es nach Auffassung der Bundesregierung gewisse Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben. Das geht aus einem am Samstag innerhalb der Regierung abgestimmten Eckpunktepapier hervor, das als Vorbereitung für den an diesem Montag geplanten Impfgipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder erstellt wurde.

Die Entscheidungskompetenz liegt hier zwar beim Bund. Allerdings war in der verabschiedeten Novelle des Infektionsschutzgesetzes festgelegt worden, dass Bundestag und Bundesrat solchen Änderungen zustimmen müssen. Wann ein Entwurf für eine entsprechende Rechtsverordnung vom Kabinett verabschiedet wird, steht aber noch nicht fest.

In dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, was Einreiseregelungen angehe sowie den Zugang zu Ladengeschäften und bestimmten Dienstleistungen sollten Menschen, die gegen Covid-19 geimpft sind, und Genesenen dieselben Ausnahmen eingeräumt werden, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 für negativ auf das Coronavirus Getestete gelten. Bei Einreisen aus sogenannten Virusvariantengebieten sollen allerdings keine Erleichterungen gewährt werden.

«Abhängig von der Entwicklung der Infektionslage, der Impfquote und der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ansteckungsgefahr von Geimpften, Genesenen und Getesteten, werden perspektivisch weitere Ausnahmen von Schutzmaßnahmen vorzunehmen sein», wird in dem Eckpunktepapier festgehalten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder das Abstandsgebot würden jedoch auch für Geimpfte, Genesene und Getestete noch für einen längeren Zeitraum weiter gelten.

Konkret wird vorgeschlagen, für den Bereich von Kontaktbeschränkungen sollten Ausnahmen für die mit einem in der EU zugelassenen Vakzin Geimpften und für Genesene vorgesehen werden, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen. «Auch im Bereich der Ausgangsbeschränkungen sollen entsprechende Ausnahmen vorgesehen werden». Ein Anspruch auf die Öffnung bestimmter Einrichtungen - etwa Museen oder Schwimmbäder - ergibt sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus den für Geimpfte und Genesene festzulegenden Ausnahmen aber nicht.

Als Genesene sollen demnach Menschen gelten, «die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können». Dies gelte bis zu sechs Monate nach der Feststellung der Genesung, da solange von einem ausreichenden Immunschutz ausgegangen werden könne.

In dem Papier, das mit den Ländern besprochen werden soll und der Vorbereitung einer Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz dient, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Erleichterungen und Ausnahmen für bestimmte Personengruppen nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien handele, «sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe».

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte dem «Handelsblatt»: «Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden.» Dies sei kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung. Lambrecht verwies auf die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes. Danach sei die Bundesregierung ausdrücklich dazu ermächtigt worden, «besondere Regelungen, Ausnahmen und Erleichterungen für Personen festzulegen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist».

Das Robert Koch-Institut hatte Mitte April erklärt, nach gegenwärtigem Kenntnisstand sei das Risiko einer Virusübertragung durch vollständig Geimpfte spätestens ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis - beziehungsweise bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson nach der Gabe der ersten und einzigen Impfdosis - geringer als bei Vorliegen eines negativen Schnelltests bei Infizierten ohne Symptome.

«Es ist höchste Zeit, dass am Montag bei den Bund-Länder-Beratungen die Freiheitsrechte für Geimpfte auf den Tisch kommen», sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle. Ihm sei unverständlich, «warum die Bundesregierung mit ihren Vorschlägen erst nach der Verabschiedung der sogenannten Bundes-Notbremse aus der Deckung kommt». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Verbraucherschützer sprechen sich deutlich gegen ein mögliches Verbot von Bezeichnungen wie «Tofu-Wurst» oder «Soja-Schnitzel» aus. Das Europaparlament will am Mittwoch über ein entsprechendes Vorhaben abstimmen.

Die niederländische Tourismusbranche steht vor einer möglichen drastischen Änderung: Die Regierung in Den Haag plant, die Mehrwertsteuer auf Übernachtungen von derzeit 9 auf 21 Prozent anzuheben. Die Maßnahme soll laut Medienberichten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Branchenvertreter warnen vor drastischen Folgen.

 

Die Neuköllner Kulturkneipe «Bajszel» ist erneut Ziel antisemitischer Anfeindungen geworden. Rund um die Schenke brachten unbekannte Flugblätter an, auf denen die drei Betreiber abgebildet sind und wegen angeblicher Unterstützung Israels persönlich bedroht werden.

Weniger Werbung für Ungesundes: Vor allem Kinder sollen dadurch geschützt werden. Die britische Regierung erhofft sich langfristig Milliardeneinsparungen im Gesundheitssektor.

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?