Bundesregierung stockt Überbrückungshilfe von 50.000 auf 200.000 pro Monat auf

| Politik Politik

Die Bundesregierung plant die Überbrückungshilfe ab Januar 2021 bis Ende Juni von 50.000 auf 200.000 Euro pro Monat anzuheben. Dies gab das Finanzministerium bekannt. Der DEHOGA Bundesverband hatte eine signifikante Aufstockung der Hilfen auf 250.000 gefordert, damit auch größere Unternehmen - wie verbundene Unternehmen - eine wirkungsvolle Unterstützung erfahren.

Die Überbrückungshilfe soll Unternehmen unterstützen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Sie soll nach dem Willen von Olaf Scholz und Peter Altmaier nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert werden. Die Details stehen fest und werden zeitnah bekannt gegeben. Auch hier wird es weitere Verbesserungen geben, beispielweise bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe sind anstelle von bislang max. 50.000 Euro pro Monat künftig bis zu max. 200.000 Euro pro Monat Betriebskostenerstattung möglich.

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, freut sich, dass diese „längst überfällige Heraufsetzung“ nun Realität werde. „Die signifikante Aufstockung der direkten Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe fordern wir seit Monaten in vielen Gesprächen und Verhandlungen mit der Politik. Noch erfreulicher wäre, wenn auch große Unternehmen ab Januar ausreichende Hilfe in Form der Fixkostenerstattung erfahren würden.“

Darüber hinaus will die Bundesregierung auch Solo-Selbstständigen, etwa aus dem Kunst- und Kulturbereich, in der Corona-Krise nun verstärkt helfen. Unter anderem sei eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5000 Euro geplant, teilten Finanz- und Wirtschaftsministerium am Freitag mit. Zuerst hatte das ARD-Hauptstadtstudio darüber berichtet. Die „Neustarthilfe“ soll für die Zeit von Dezember 2020 bis Ende Juni 2021 als eine einmalige Pauschale als steuerbarer Zuschuss gezahlt werden. Damit könnten Solo-Selbstständige, die bislang keine Fixkosten geltend machen konnten, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, im nächsten Jahr Unterstützung erhalten, hieß es.

Solo-Selbstständige sind Erwerbstätige, die eine selbstständige Tätigkeit ohne angestellte Mitarbeiter ausüben. Antragsberechtigt soll sein, wer im Rahmen der «Überbrückungshilfe III», also eines weiteren Hilfspakets der Bundesregierung, keine sonstigen Fixkosten geltend machen kann und sein Einkommen in einem bestimmten Zeitraum vorwiegend aus selbstständiger Tätigkeit erzielt hat. Die «Neustarthilfe» soll einmalig 25 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes im Jahr 2019 betragen, aber bei 5000 Euro gedeckelt sein. Diese Höchstsumme erreichen Solo-Selbstständige mit einem Jahresumsatz von etwa 35 000 Euro.

„Das Virus ist nicht besiegt und wird uns noch weit ins nächste Jahr hinein beschäftigen», erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Das zusätzliche Paket enthalte Verbesserungen für Branchen, die bislang weniger Unterstützung bekommen hätten. Zur Einmalzahlung für Solo-Selbstständige sagte er: «Das hilft gerade Selbstständigen aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche, die von den Auftrittsbeschränkungen der Pandemie besonders gebeutelt sind. “


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.