Bundesregierung verlängert Reisewarnung für mehr als 160 Länder bis 14. September

| Politik Politik

Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für Touristen wegen der Corona-Pandemie für mehr als 160 Länder außerhalb der Europäischen Union bis zum 14. September verlängert. Das wurde am Mittwoch in der Kabinettssitzung in Berlin entschieden, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr.

Außenminister Heiko Maas hatte am 17. März eine Reisewarnung für Touristen für alle rund 200 Länder der Welt ausgesprochen. Im Juni wurden dann die Länder der Europäischen Union, des grenzkontrollfreien Schengen-Raums sowie Großbritannien, Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstaat ausgenommen. Später kamen noch Teile der Türkei hinzu.

Für die anderen mehr als 160 Länder wurde die Reisewarnung zunächst bis zum 31. August verlängert. Jetzt gilt sie bis Mitte September, dann muss neu entschieden werden.

Eine Reisewarnung ist kein Verbot, soll aber eine erhebliche abschreckende Wirkung haben. Allerdings hat sie auch eine positive Seite für Verbraucher: Sie ermöglicht es Reisenden, Buchungen kostenlos zu stornieren.

Die Reisewarnung erfolgt unabhängig von der Einstufung von Ländern als Risikogebiete durch das Robert-Koch-Institut. Derzeit besteht zwar für mehr als 160 Länder eine Reisewarnung, aber nur etwas mehr als 130 davon sind als Risikogebiet eingestuft. Für Thailand gilt zum Beispiel eine Reisewarnung, weil dort noch eine Einreisesperre für Touristen gilt, es ist wegen geringer Infektionszahlen aber kein Risikogebiet mehr.

Wegen steigender Infektionszahlen in Europa hat die Bundesregierung die Reisewarnung inzwischen auch für mehrere EU-Regionen reaktiviert. Dazu zählen Spanien mit Ausnahme der Kanaren, Paris und Teile der französischen Mittelmeerküste, die belgische Hauptstadt Brüssel sowie mehrere Gebiete in Rumänien und Bulgarien. Mehrere bei Deutschen beliebte Urlaubsziele wie Ägypten und Tunesien hatten zuletzt gefordert, die Reisewarnung wieder aufzuheben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.