Bundesregierung will Reisewarnung für 31 Länder aufheben

| Politik Politik

Die Bundesregierung will die weltweite Reisewarnung für Touristen ab dem 15. Juni für 31 europäische Staaten aufheben, wenn die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie es zulässt. Neben den 26 Partnerländern Deutschlands in der Europäischen Union gehören dazu das aus der EU ausgetretene Großbritannien und die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, die nicht Mitglied in der EU sind: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Das geht aus dem Entwurf für ein Eckpunktepapier mit dem Titel «Kriterien zur Ermöglichung des innereuropäischen Tourismus» hervor, der möglicherweise bereits am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hatte die weltweite Reisewarnung am 17. März ausgesprochen - ein bisher einmaliger Schritt. Bisher wurden Reisewarnungen nur bei einer Gefahr für Leib und Leben vor allem in Kriegebieten wie Syrien oder Afghanistan verhängt. In den vergangenen Wochen wurden mehr als 240 000 wegen gekappter Flug- und Fährverbindungen gestrandete Touristen in einer beispiellosen Aktion nach Deutschland zurückgeholt.

Die Aufhebung der Reisewarnung soll nun gerade rechtzeitig vor der Ferienzeit das Startsignal für grenzüberschreitenden Sommerurlaub in Europa geben. Man lasse sich dabei von dem Gedanken leiten, «dass die Wiederbelebung des Tourismus wichtig ist sowohl für Reisende und die deutsche Reisewirtschaft als auch für die wirtschaftliche Stabilität in den jeweiligen Zielländern», heißt es in dem schon weitgehend abgestimmten Entwurf aus dem Auswärtigen Amt.

Die Reisewarnung soll durch individuelle Reisehinweise ersetzt werden, die für jedes einzelne Land die Risiken aufzeigen sollen. Um einen möglichst guten Schutz der Touristen vor einer Corona-Infektion zu gewährleisten, will sich die Bundesregierung in der EU für eine Reihe gemeinsamer Kriterien einsetzen. Unter anderem schlägt sie die Übernahme der Obergrenze von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen durch die anderen europäischen Länder vor. In Deutschland führt eine Überschreitung dieser Grenze zu einer Wiedereinführung von bereits abgeschafften Anti-Corona-Maßnahmen.

Zudem sollen die einzelnen Länder «tragfähige Konzepte» zur Einhaltung von Abstandsregeln und zur Handhygiene, zum Tragen von Masken, und zur Belüftung und Desinfektion von Räumen entwickeln. Die Schutzkonzepte sollen auch Pläne für den Fall der Erkrankung von Urlaubern enthalten sowie hinreichende Testkapazitäten, Quarantäne- und Behandlungsmöglichkeiten nachweisen. Zudem müssten die Empfehlungen der EU-Kommission für die Sicherheit von Passagieren und Personal in Transportmitteln wie Flugzeugen umgesetzt werden, heißt es in dem Papier aus dem Außenministerium.

Die Europäische Kommission soll ein Verfahren zur Bewertung der ergriffenen Schutzmaßnahmen entwickeln, heißt es in dem Papier. Auf dieser Grundlage wollen die zuständigen Bundesministerien dann «einvernehmliche Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen» aussprechen. Dabei soll das Verhältnis zwischen dem Infektionsrisiko und den ergriffenen Schutzmaßnahmen ebenso bewertet werden wie die regionalen Unterschiede in den einzelnen Ländern. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.