Anfang des Monats hatten Union und SPD neue Hilfen für Familien, Restaurants und Geringverdiener beschlossen. Der Bundestag hat dem zugestimmt, doch die ersten fordern schon Nachbesserungen.
Lockdown, Maskentragen, Homeoffice - die anhaltenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie zehren nicht nur an den Nerven, sie kosten Bürger und Unternehmen oft auch viel Geld. Familien, Geringverdienern, Restaurants und Unternehmen mit Verlusten greift die schwarz-rote Koalition jetzt unter nochmals die Arme. Dazu hat das Regierungsbündnis zwei Pakete geschnürt, die am Freitag im Bundestag beschlossen wurden. Doch Opposition und Wirtschaft ist das nicht genug. Und auch die Länder dürfen - voraussichtlich Anfang März - ihre Meinung noch kundtun.
Union und SPD hatten die neuen Hilfen nicht nur mit den ungewöhnlichen Belastungen, etwa Ausgaben für Schutzmasken und Schnelltests, für die Bürger begründet. Sie sollen auch die Konjunktur ankurbeln und die Menschen dazu bewegen, wieder mehr Geld auszugeben. Bereits im vergangenen Jahr hatte es so ein Konjunkturprogramm gegeben - manche Maßnahmen wirkten gut, andere kaum, wie Konjunkturforscher herausfanden. Um folgende Hilfen geht es dieses Mal:
MEHRWERTSTEUER IM RESTAURANT
Seit Monaten sind die Restaurants wieder zu und können ihre Verluste auch kaum durch das Liefergeschäft auffangen. Die Bundesregierung will ihnen steuerlich unter die Arme greifen: Auf Speisen in der Gastronomie soll auch weiterhin der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent anfallen. Das kann allerdings erst wirken, wenn die Gastronomie wieder öffnen darf - deshalb soll die Steuersenkung auch bis Ende 2022 gelten. Bisher war sie bis zum Sommer befristet. Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Restaurants und Bars so im Jahr Steuern in Höhe von 3,4 Milliarden Euro sparen.
STEUERHILFE FÜR UNTERNEHMEN
Unternehmen, die in der Corona-Krise Verluste machen, sollen durch eine Steuerhilfe liquider werden. In größerem Umfang als bisher sollen sie Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen, ohne den sogenannten Verlustrücktrag würden sie zudem zu viel gezahlte Steuern erst später zurückbekommen.
Wirtschaftsverbänden und Teilen der Opposition geht das nicht weit genug: Die Summe und der Zeitraum für den Verlustrücktrag müssten deutlich angehoben werden, forderten acht Verbände zuletzt in einer Stellungnahme. Die Bundesregierung plant derzeit eine Obergrenze von zehn Millionen Euro, die mit dem jeweiligen Vorjahr verrechnet werden dürfen. Die Verbände kritisieren, viele Unternehmen könnten davon für 2021 kaum profitieren, weil sie 2020 keinen Gewinn gemacht hätten. Auch die Union plädiert hier für Nachbesserungen.