Bundestag ebnet Weg für steuerfreie Prämie an Beschäftigte

| Politik Politik

Der Bundestag ebnet den Weg für steuerfreie Entlastungsprämien von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können. Das Parlament beschloss mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition eine Änderung des Einkommensteuergesetzes. Der Bundesrat muss noch zustimmen, geplant ist das am 8. Mai.

Konkret soll es steuerfrei sein, wenn Arbeitgeber Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine «Entlastungsprämie» von bis zu 1.000 Euro zahlen. Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf, der Iran-Krieg habe massive wirtschaftliche Verwerfungen mit sich gebracht und werde für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung. 

«Es ist ein Angebot»

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte mit Blick auf die Steuerfreiheit: «Es ist ein Angebot, das wir Arbeitgebern machen.» Es sei keine Pflicht für Firmen, eine Prämie zu zahlen. Im Vorfeld hätten viele Arbeitgeber gesagt, dass ein ähnliches Modell für eine Prämie nach dem Ukraine-Krieg gut funktioniert habe. Auch der CDU-Abgeordnete Fritz Güntzler sagte im Bundestag, der Staat könne kein Unternehmen verpflichten, diese Leistung zu erbringen.

Fraglich ist, ob viele die Prämie bekommen. Wirtschaftsverbände reagierten mit Protest: Aufgrund der schwachen Konjunktur könnten sich viele Firmen dies nicht leisten. Aus Sicht des DGB kann die Prämie Tarifverhandlungen gut flankieren - aber nur, wenn sie zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt werde. Gewerkschaften warnen zugleich davor, dass Einmalzahlungen wie die Prämie als Ersatz für echte Entgelterhöhungen genutzt werden.

Steuerfreiheit kostet Staat bis zu 2,8 Milliarden

Vorbild der Prämie sind Regelungen während der Corona-Pandemie sowie in der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.

Den Staat kostet die Steuerfreiheit laut Gesetzentwurf bis zu rund 2,8 Milliarden Euro, weil die Prämie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig ist und der Arbeitnehmer sie nicht versteuern muss. Zur Gegenfinanzierung soll die Tabaksteuer erhöht werden. Einzelheiten dazu gibt es allerdings noch nicht. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.