Bundestag ermöglicht steuerfreie Arbeitgeber-Pauschale bis Ende 2024

| Politik Politik

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten in den kommenden Jahren bis zu 3.000 Euro steuerfreie Prämien zur Abfederung der hohen Inflation zahlen. Der Bundestag beschloss am Freitag, dass auf solche Boni bis Ende 2024 keine Einkommensteuer anfällt.

Offen ist allerdings, wie viele Arbeitgeber von der Möglichkeit Gebrauch machen und tatsächlich Prämien auszahlen. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte zuletzt betont, nicht alle Unternehmen könnten sich die Einmalzahlung leisten.

Auch während der Corona-Krise gab es die Möglichkeit einer steuerfreien Prämie. Wie viele Arbeitgeber sie in welcher Höhe zahlten, ist aber nicht bekannt.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass das Geld zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird. Außerdem muss der Arbeitgeber deutlich machen, dass es sich um eine Pauschale im Zusammenhang mit den Preissteigerungen handelt. Bei Sozialleistungsbeziehern soll die Prämie nicht als Einkommen berücksichtigt werden.

Der DEHOGA begrüßt Möglichkeiten, den Mitarbeitern mehr Netto vom Brutto zukommen zu lassen. Wichtig war und ist dem Verband, dass die Prämie für die Unternehmer absolut freiwillig sein müsse. Die Tarifentgelte für das Jahr 2023 seien für das Gastgewerbe ganz überwiegend verhandelt und sähen aufgrund der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 bereits sehr erhebliche Entgeltsteigerungen vor, die für viele Betriebe bereits Personalkostensteigerungen am Rande des Leistbaren bedeuten würden, so der Verband. Aufgrund der aktuellen Situation und der massiven Kostensteigerungen, insbesondere der in vielen Betrieben geradezu explodierenden Energiekosten, könne und dürfe es hier keinen Automatismus geben. Wichtig war dem Verband auch große Flexibilität bzgl. des Ob, des Umfangs und des Zeitpunktes eventueller Sonderzahlungen, vergleichbar der Vorgehensweise bei der Corona-Prämie. Die Frage, ob gastgewerbliche Betriebe zusätzliche Sonderzahlungen leisten können, hänge von der Energiepolitik der Regierung in den nächsten Monaten und der Konsumlaune der Gäste ab. Keinesfalls dürfe man jetzt eine breite Erwartungshaltung bei den Arbeitnehmern schüren, erklärte der Verband in einem internen Newsletter.

Die vom DEHOGA formulierten rechtlichen Anforderungen seien in der Formulierungshilfe berücksichtigt. Insbesondere sehe sie vor, dass Arbeitgeberleistungen über einen langen Zeitraum, nämlich bis zum 31. Dezember 2024 begünstigt würden. Die Inflationsausgleichsprämie soll teilbar sein und kann in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen gewährt werden. Die Abgabenfreiheit ist nicht auf tarifliche Leistungen beschränkt. Somit kann jeder Hotelier und Gastronom frei entscheiden, ob, wann und in welchem Umfang er eine Prämie gewährt.(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.