Der Deutsche Bundestag berät abschließend über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten.
Norbert Kunz, DTV-Geschäftsführer: „Wir begrüßen und unterstützen den Gesetzentwurf ausdrücklich. Wir freuen uns, dass die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD unserem Vorschlag gefolgt sind, nicht nur Hotels, sondern alle Beherbergungsformen in der Experimentierklausel zu berücksichtigen. Dies ebnet den Weg für die Erprobung digitaler Innovationen in den deutschen Reiseregionen. Darüber hinaus können dadurch unnötige Kontakte beim Einchecken vermieden und überflüssige Bürokratie abgebaut werden.“