Bundestag macht Weg frei für Erprobung digitaler Meldeverfahren

| Politik Politik

Der Deutsche Bundestag berät abschließend über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten.

Norbert Kunz, DTV-Geschäftsführer: „Wir begrüßen und unterstützen den Gesetzentwurf ausdrücklich. Wir freuen uns, dass die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD unserem Vorschlag gefolgt sind, nicht nur Hotels, sondern alle Beherbergungsformen in der Experimentierklausel zu berücksichtigen. Dies ebnet den Weg für die Erprobung digitaler Innovationen in den deutschen Reiseregionen. Darüber hinaus können dadurch unnötige Kontakte beim Einchecken vermieden und überflüssige Bürokratie abgebaut werden.“

Nach dem Bundesmeldegesetz ist jeder Übernachtungsgast verpflichtet – egal ob für das Ferienzimmer, die Ferienwohnung oder das Hotel – einen Meldeschein auszufüllen. Dazu müssen alle Beherbergungsstätten einen Meldeschein bereithalten.

Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten für digitale Lösungen geöffnet. Optional wurde ein digitales Meldeverfahren eingeführt, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werden kann. Nun können mit der Experimentierklausel weitere elektronische Verfahren eines digitalen Meldeverfahrens in Beherbergungsstätten erprobt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die erste Tarifrunde im hessischen Gastgewerbe endet ohne Ergebnis. Während die Gewerkschaft NGG das Arbeitgeberangebot als respektlosen Reallohnverlust kritisiert, pocht der DEHOGA auf die notwendige Stabilisierung der Betriebe durch die Mehrwertsteuersenkung.

In Bad Kreuznach sind die Tarifverhandlungen für das rheinland-pfälzische Gastgewerbe vorerst ohne Einigung zu Ende gegangen. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz reagierte auf das Scheitern der Gespräche mit deutlicher Kritik an der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Bundesernährungsminister Alois Rainer sieht angesichts der Teuerung bei Nahrungsmitteln keinen Raum für weitere Preisaufschläge etwa für mehr Tierwohl oder auf stark gezuckerte Getränke. «Das kann ich nicht verantworten», sagte Rainer.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das baden-württembergische Gastgewerbe geeinigt. Die Übereinkunft umfasst eine Laufzeit bis zum 31. März 2028. Kern der Einigung ist eine schrittweise Erhöhung der Löhne und Gehälter in insgesamt drei Phasen.

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist in Kraft. Durch digitale Buchprüfungen und automatisierten Datenaustausch will der Zoll illegale Beschäftigung effizienter aufdecken. Während das Gastgewerbe auf weniger Bürokratie hofft, wachsen die Anforderungen an die Dokumentationspflichten der Betriebe.

Der Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung übt deutliche Kritik an den Plänen des Finanzministers zur Preisprüfung in der heimischen Gastronomie. Er sieht die Verantwortung für die Inflation bei den hohen Energiekosten sowie staatlichen Abgaben.

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.