Bundestag und Bundesrat billigen Energiepreisbremsen – DEHOGA: Benachteiligung großer Kunden inakzeptabel

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Nach dem Bundestag am Vortag hat am Freitag auch der Bundesrat die Energiepreisbremsen gebilligt. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte in der Länderkammer, Preissteigerungen hätten das Potenzial für eine soziale Krise - der Deckel gebe Bürgern nun Vertrauen, in der Zukunft ihre Rechnung bezahlen zu können. Der Staat stehe an der Seite der Bürgerinnen und Bürger. Am Donnerstag hatte der Bundestag die Energiepreisbremsen beschlossen.

Mit den Preisbremsen für Strom und Gas sollen die Folgen der stark gestiegenen Preise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Firmen sollen die Bremsen ab März gelten, für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung geplant.

Für Haushalte und Kleine- und Mittlere Unternehmen (KMU) gilt: 80 Prozent des Gas-Vorjahresverbrauchs werden auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Für Mengen darüber hinaus muss als Sparanreiz der der normale Marktpreis gezahlt werden. Beim Strom liegt der Deckel bei 40 Cent. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs. Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an. Energiesparen lohnt sich also weiterhin. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge soll spätestens im März 2023 erfolgen sowie rückwirkend auch für Januar und Februar.

Der DEHOGA Bundesverband begrüßt die Beschlüsse, da diese doch der großen Mehrzahl der Unternehmen helfen würden.

Inakzeptabel sei jedoch die Benachteiligung von RLM-Kunden mit mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden Gasverbrauch und mehr als 100 000 Kilowattstunden Stromverbrauch. Bei diesen werde nach aktuellem Stand weiterhin das Referenzjahr 2021 zugrunde gelegt. Dies stellt eine sachwidrige Benachteiligung dar. Obwohl der DEHOGA unmittelbar nach Bekanntwerden des Antrags am Mittwoch darauf hingewiesen haben, konnte eine Korrektur hier nicht mehr vorgenommen werden. In den Gesprächen mit dem Wirtschaftsministerium wurde demnach auf abwicklungstechnische und beihilferechtliche Beschränkungen verwiesen.

„Es sei völlig inakzeptabel, dass das von uns vor über zwei Monaten benannte und in der Folge in zahlreichen Schreiben und E-Mails insbesondere an den Bundeskanzler und an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angemahnte Problem bislang nicht gelöst wurde“, sagt der Verband in einem Schreiben an seine Mitglieder.


 

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