Bundestag und Bundesrat billigen Energiepreisbremsen – DEHOGA: Benachteiligung großer Kunden inakzeptabel

| Politik Politik

Nach dem Bundestag am Vortag hat am Freitag auch der Bundesrat die Energiepreisbremsen gebilligt. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte in der Länderkammer, Preissteigerungen hätten das Potenzial für eine soziale Krise - der Deckel gebe Bürgern nun Vertrauen, in der Zukunft ihre Rechnung bezahlen zu können. Der Staat stehe an der Seite der Bürgerinnen und Bürger. Am Donnerstag hatte der Bundestag die Energiepreisbremsen beschlossen.

Mit den Preisbremsen für Strom und Gas sollen die Folgen der stark gestiegenen Preise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Firmen sollen die Bremsen ab März gelten, für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung geplant.

Für Haushalte und Kleine- und Mittlere Unternehmen (KMU) gilt: 80 Prozent des Gas-Vorjahresverbrauchs werden auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Für Mengen darüber hinaus muss als Sparanreiz der der normale Marktpreis gezahlt werden. Beim Strom liegt der Deckel bei 40 Cent. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs. Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an. Energiesparen lohnt sich also weiterhin. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge soll spätestens im März 2023 erfolgen sowie rückwirkend auch für Januar und Februar.

Der DEHOGA Bundesverband begrüßt die Beschlüsse, da diese doch der großen Mehrzahl der Unternehmen helfen würden.

Inakzeptabel sei jedoch die Benachteiligung von RLM-Kunden mit mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden Gasverbrauch und mehr als 100 000 Kilowattstunden Stromverbrauch. Bei diesen werde nach aktuellem Stand weiterhin das Referenzjahr 2021 zugrunde gelegt. Dies stellt eine sachwidrige Benachteiligung dar. Obwohl der DEHOGA unmittelbar nach Bekanntwerden des Antrags am Mittwoch darauf hingewiesen haben, konnte eine Korrektur hier nicht mehr vorgenommen werden. In den Gesprächen mit dem Wirtschaftsministerium wurde demnach auf abwicklungstechnische und beihilferechtliche Beschränkungen verwiesen.

„Es sei völlig inakzeptabel, dass das von uns vor über zwei Monaten benannte und in der Folge in zahlreichen Schreiben und E-Mails insbesondere an den Bundeskanzler und an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angemahnte Problem bislang nicht gelöst wurde“, sagt der Verband in einem Schreiben an seine Mitglieder.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.