Bundestag verschiebt Abstimmung über Whistleblower-Schutz

| Politik Politik

Ein erstes Gesetz zum Schutz von Hineweisgebern war vom Bundesrat gestoppt worden. Jetzt sollte es einen zweiten Anlauf geben. Doch im letzten Moment verschwindet das Thema von der Tagesordnung des Bundestags. Die Union zeigt sich entsetzt.

Die Bundestagsabstimmung über den Schutz von sogenannten Whistleblowern ist noch einmal vertagt worden. Im Ältestenrat des Parlaments verständigten sich die Fraktionen am Donnerstag darauf, das Thema kurzfristig von der Tagesordnung abzusetzen. Man wolle noch einmal den Versuch unternehmen, sich mit CDU und CSU zu einigen, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Till Steffen der Deutschen Presse-Agentur. «Gespräche Anfang der Woche zeigten, dass eine Einigung zumindest nicht unmöglich erscheint.»

Die Bundestagsabstimmung über den Schutz von sogenannten Whistleblowern ist noch einmal vertagt worden. Im Ältestenrat des Parlaments verständigten sich die Fraktionen am Donnerstag darauf, das Thema kurzfristig von der Tagesordnung abzusetzen. Man wolle noch einmal den Versuch unternehmen, sich mit CDU und CSU zu einigen, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Till Steffen der Deutschen Presse-Agentur. «Gespräche Anfang der Woche zeigten, dass eine Einigung zumindest nicht unmöglich erscheint.»

Ein kurz vor Weihnachten beschlossenes Gesetz war im Bundesrat gestoppt worden, weil die unionsregierten Länder eine übermäßige finanzielle Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen befürchteten. Deshalb hatte die Ampel-Koalition ihr Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, um einen Großteil auch ohne Zustimmung der Länderkammer umsetzen zu können.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, kritisierte die Bundesregierung: «Die Ampel schlägt beim Thema Hinweisgeberschutz eine Volte nach der anderen. Statt eine EU-Richtlinie einfach in deutsches Recht umzusetzen, taktiert sie endlos. Die Zeit für Tricks ist aber jetzt vorbei.» Die Regierung müsse die Bedenken der Länder ernst nehmen und den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, forderte der CDU-Politiker.

Der eine der beiden neuen Gesetzentwürfe ist weitgehend identisch mit seinem Vorgänger, nimmt aber ausdrücklich Beamte der Länder und Gemeinden aus, weshalb er nach Ansicht der Ampel auch ohne Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten könnte. Der andere Gesetzentwurf, der diese Einschränkung wieder aufhebt, benötigt zwar die Zustimmung der Länderkammer, aber deren Veto könnte den Rest des Vorhabens nicht mehr stoppen.

Das Gesetz zum Hinweisgeberschutz ist überfällig, denn Deutschland hätte eine entsprechende EU-Richtlinie eigentlich schon im Dezember vergangenen Jahres in nationales Recht umsetzen müssen. Wegen des Zeitverzugs hat die EU-Kommission bereits beschlossen, Deutschland und sieben weitere Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Geregelt werden sollen Meldungen zu Betrügereien, Korruption und Verstößen gegen Vorgaben zu Umweltschutzvorgaben oder Lebensmittelsicherheit. Auch Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollen dadurch leichter die richtige Adresse erreichen.

Mit dem Gesetz werden Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, bei der sie Missstände im Unternehmen wie z.B. Verstöße gegen Strafgesetze, Umweltverstöße, Vorgaben zur Lebensmittel- und Produktsicherheit, Verbraucherschutzregeln oder Regeln zum Schutz personenbezogener Daten offenlegen können. Aus Sicht des DEHOGA Bundesverbandes bedeute dies erheblich mehr Bürokratie und Kosten für die erfassten Unternehmen, weshalb die Wirtschaft das Vorhaben kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, dass sich die Bundesregierung über die Bedenken des Bundesrats hinwegsetzen will und mit einem Verfahrenstrick versucht, dessen Votum zu umgehen. Besser wäre es gewesen, wenn die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit im Bundestag den Vermittlungsausschuss angerufen hätten, um einen Kompromiss zu finden und das bereits verabschiedete Gesetz zustimmungsfähig zu machen, so der Verband. (mit dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.