Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag zum Teil-Lockdown zurück

| Politik Politik

Bundesweit klagen Restaurants, Hotels, Kinos und Fitnessstudios gegen den Teil-Lockdown im November - jetzt hat sich erstmals das Bundesverfassungsgericht zu den angeordneten Schließungen geäußert. Die Karlsruher Richter wiesen den Eilantrag eines bayerischen Filmtheaters mit Restaurant zurück. In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung vom Vortag sprechen sie zwar von einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff, der genauer geprüft werden müsse. Sie machen aber auch klar: Momentan hat im Zweifel der Lebens- und Gesundheitsschutz Vorrang. (Az. 1 BvR 2530/20)

Die Gefahren der Corona-Pandemie seien «weiterhin sehr ernst zu nehmen». Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Gastronomiebetriebe zum Infektionsgeschehen beitrügen. Die Richter verweisen außerdem darauf, dass die Schließungen Teil eines größeren Gesamtkonzepts seien und der Staat zum Gesundheits- und Lebensschutz grundgesetzlich verpflichtet sei. Diese Beurteilung dürfte auch für weitere Eilentscheidungen zum Teil-Lockdown maßgeblich sein.

Geklagt hatte die Geschäftsführerin eines Kinos mit sieben Sälen, zu dem auch ein Restaurant gehört. Wegen der zwangsweisen Schließung habe sie derzeit nur noch Einnahmen aus Mieterträgen, die die Unterhaltskosten nicht deckten. Ein Lieferdienst für Essen, wie er noch erlaubt wäre, lohne aufgrund der Konkurrenzsituation nicht.

Die drei mit der Entscheidung befassten Richter halten die nur hinsichtlich des Gastronomiebetriebs zulässige Verfassungsbeschwerde nicht für «offensichtlich unbegründet». Der Frau werde die Berufsausübungsfreiheit im Wesentlichen untersagt. «Dies wird insbesondere nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit zu rechtfertigen sein müssen.» Angesichts der Gefahren durch ein ungehindertes Infektionsgeschehen gebe es dafür zwar «gute Gründe», heißt es in dem Beschluss. «Ob diese letztlich genügen, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen standzuhalten, bedarf jedoch eingehender Prüfung.»

Im Eilverfahren klärt das Gericht nur: Was hätte schlimmere Folgen - wenn wir die Maßnahme jetzt irrtümlicherweise kippen oder wenn sie in Kraft bleibt und sich später als rechtswidrig herausstellt?

Hier überwiegt für die Richter klar «das Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit». Die Ursachen für den bundesweiten Anstieg der Infektionen seien diffus, auch das Freizeitverhalten spiele eine Rolle. Würden einzelne Maßnahmen des Teil-Lockdowns außer Kraft gesetzt, bestehe die Gefahr, die Ausbreitung des Virus nicht eindämmen zu können. Der Staat sei «nicht gehalten, eine solche Entwicklung hinzunehmen». Bei der Entscheidung spielten auch die Befristung bis Ende November und die in Aussicht gestellten Wirtschaftshilfen für betroffene Betriebe eine Rolle.

Wegen des untersagten Kinobetriebs hätte die Frau zunächst beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) klagen müssen. Das ist der ordnungsgemäße Rechtsweg. Zur Gastronomie gibt es bereits eine VGH-Entscheidung in einem anderen Fall. Deshalb durfte die Klägerin sich in diesem Punkt direkt an das Bundesverfassungsgericht wenden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.