Bundesverwaltungsgericht prüft Rechtmäßigkeit von Corona-Maßnahmen bei Hotels und Restaurants

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt an diesem Donnerstag (Beginn: 10.00 Uhr) über die Rechtmäßigkeit von Pandemie-Maßnahmen im Herbst 2020. Konkret geht es um zwei Corona-Schutzverordnungen aus dem Saarland und aus Sachsen, mit denen die Schließung unter anderem von Gastronomiebetrieben verfügt wurde. Die Kläger betreiben Restaurants sowie ein Hotel- und Tagungszentrum.

In der Vorinstanz hatten die Oberverwaltungsgerichte unterschiedlich entschieden. Das sächsische OVG hatte die Klage abgewiesen. Die Verordnung sei kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit, weniger drastische Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen hätten nicht zur Verfügung gestanden.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlands hatten dagegen den Klägern recht gegeben. Die Corona-Schutzverordnung habe nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht. Das Infektionsschutzgesetz in der damaligen Fassung habe nicht ausgereicht. Der Bundesgesetzgeber änderte es erst im November 2020. (dpa)


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