Bundeswirtschaftsminister für wöchentliche statt täglicher Höchstarbeitszeit

| Politik Politik

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat in dieser Woche in Berlin seine Mittelstandsstrategie vorgestellt. Die Strategie baut auf den Ende August vorgestellten Eckpunkten auf und steht unter dem Leitmotiv „Wertschätzung – Stärkung – Entlastung“. 

„Altmaier schlägt darin erfreulicherweise vor, das Arbeitszeitgesetz zu flexibilisieren und von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen. Die Minijob-Verdienstgrenze soll dynamisieren und an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt sowie die im Koalitionsvertrag geplante Beschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitszeitverträgen auf den Prüfstand gestellt werden. Damit greift er gleich drei zentrale Forderungen des Dehoga auf“, kommentiert Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges das Papier. 

„Nun bleibt allerdings abzuwarten, ob und wie weit er sich mit diesen Forderungen in der großen Koalition durchsetzen kann.“ Teile der SPD haben bereits Widerstand unter anderem gegen die Pläne zur sachgrundlosen Befristung und zur Anpassung der Minijobverdienstgrenze angekündigt.

Konkret heißt es in der vorgelegten Mittelstandsstrategie:

Arbeitszeitgesetz: Das Arbeitszeitgesetz mit seinen täglichen Höchstarbeitszeiten ist in einer modernen, digitalen Arbeitswelt nicht mehr zeitgemäß. Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen flexibler arbeiten. Es ist deshalb erforderlich, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren und dabei die Spielräume des EU-Rechts zu nutzen. Deshalb wollen wir anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festlegen. Die entsprechende Regelung soll für tarifgebundene und tarifungebundene Unternehmen gelten.

Minijob-Grenze: Wir setzen uns dafür ein, die Minijob-Grenze von 450 Euro im Monat zu dynamisieren, indem wir diese an die allgemeine Lohnentwicklung koppeln. Mit einer einmaligen Anhebung und anschließend jährlichen Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung möchten wir Arbeitsanreize stärken. Denn mit steigenden Löhnen wächst dann auch die Minijob-Grenze an, so dass die vereinbarte Arbeitszeit nicht reduziert werden muss, sondern konstant bleiben kann.

Keine Einschränkungen von befristeten Beschäftigungen: Die im Koalitionsvertrag geplante Beschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen muss auf den Prüfstand gestellt werden. Gerade in Zeiten, in denen das wirtschaftliche Umfeld schwieriger wird, brauchen Unternehmen Flexibilität. Sollte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Einschränkungen befristeter Beschäftigung bestehen, müssen hierbei für die öffentliche Hand die gleichen Regeln gelten wie für die Privatwirtschaft. Das eigentliche Befristungsproblem liegt nicht in der Privatwirtschaft, sondern im öffentlichen Dienst.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.