Bundeswirtschaftsminister für wöchentliche statt täglicher Höchstarbeitszeit

| Politik Politik

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat in dieser Woche in Berlin seine Mittelstandsstrategie vorgestellt. Die Strategie baut auf den Ende August vorgestellten Eckpunkten auf und steht unter dem Leitmotiv „Wertschätzung – Stärkung – Entlastung“. 

„Altmaier schlägt darin erfreulicherweise vor, das Arbeitszeitgesetz zu flexibilisieren und von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen. Die Minijob-Verdienstgrenze soll dynamisieren und an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt sowie die im Koalitionsvertrag geplante Beschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitszeitverträgen auf den Prüfstand gestellt werden. Damit greift er gleich drei zentrale Forderungen des Dehoga auf“, kommentiert Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges das Papier. 

„Nun bleibt allerdings abzuwarten, ob und wie weit er sich mit diesen Forderungen in der großen Koalition durchsetzen kann.“ Teile der SPD haben bereits Widerstand unter anderem gegen die Pläne zur sachgrundlosen Befristung und zur Anpassung der Minijobverdienstgrenze angekündigt.

Konkret heißt es in der vorgelegten Mittelstandsstrategie:

Arbeitszeitgesetz: Das Arbeitszeitgesetz mit seinen täglichen Höchstarbeitszeiten ist in einer modernen, digitalen Arbeitswelt nicht mehr zeitgemäß. Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen flexibler arbeiten. Es ist deshalb erforderlich, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren und dabei die Spielräume des EU-Rechts zu nutzen. Deshalb wollen wir anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festlegen. Die entsprechende Regelung soll für tarifgebundene und tarifungebundene Unternehmen gelten.

Minijob-Grenze: Wir setzen uns dafür ein, die Minijob-Grenze von 450 Euro im Monat zu dynamisieren, indem wir diese an die allgemeine Lohnentwicklung koppeln. Mit einer einmaligen Anhebung und anschließend jährlichen Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung möchten wir Arbeitsanreize stärken. Denn mit steigenden Löhnen wächst dann auch die Minijob-Grenze an, so dass die vereinbarte Arbeitszeit nicht reduziert werden muss, sondern konstant bleiben kann.

Keine Einschränkungen von befristeten Beschäftigungen: Die im Koalitionsvertrag geplante Beschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen muss auf den Prüfstand gestellt werden. Gerade in Zeiten, in denen das wirtschaftliche Umfeld schwieriger wird, brauchen Unternehmen Flexibilität. Sollte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Einschränkungen befristeter Beschäftigung bestehen, müssen hierbei für die öffentliche Hand die gleichen Regeln gelten wie für die Privatwirtschaft. Das eigentliche Befristungsproblem liegt nicht in der Privatwirtschaft, sondern im öffentlichen Dienst.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.