Bundeswirtschaftsminister für wöchentliche statt täglicher Höchstarbeitszeit

| Politik Politik

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat in dieser Woche in Berlin seine Mittelstandsstrategie vorgestellt. Die Strategie baut auf den Ende August vorgestellten Eckpunkten auf und steht unter dem Leitmotiv „Wertschätzung – Stärkung – Entlastung“. 

„Altmaier schlägt darin erfreulicherweise vor, das Arbeitszeitgesetz zu flexibilisieren und von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen. Die Minijob-Verdienstgrenze soll dynamisieren und an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt sowie die im Koalitionsvertrag geplante Beschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitszeitverträgen auf den Prüfstand gestellt werden. Damit greift er gleich drei zentrale Forderungen des Dehoga auf“, kommentiert Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges das Papier. 

„Nun bleibt allerdings abzuwarten, ob und wie weit er sich mit diesen Forderungen in der großen Koalition durchsetzen kann.“ Teile der SPD haben bereits Widerstand unter anderem gegen die Pläne zur sachgrundlosen Befristung und zur Anpassung der Minijobverdienstgrenze angekündigt.

Konkret heißt es in der vorgelegten Mittelstandsstrategie:

Arbeitszeitgesetz: Das Arbeitszeitgesetz mit seinen täglichen Höchstarbeitszeiten ist in einer modernen, digitalen Arbeitswelt nicht mehr zeitgemäß. Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen flexibler arbeiten. Es ist deshalb erforderlich, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren und dabei die Spielräume des EU-Rechts zu nutzen. Deshalb wollen wir anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festlegen. Die entsprechende Regelung soll für tarifgebundene und tarifungebundene Unternehmen gelten.

Minijob-Grenze: Wir setzen uns dafür ein, die Minijob-Grenze von 450 Euro im Monat zu dynamisieren, indem wir diese an die allgemeine Lohnentwicklung koppeln. Mit einer einmaligen Anhebung und anschließend jährlichen Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung möchten wir Arbeitsanreize stärken. Denn mit steigenden Löhnen wächst dann auch die Minijob-Grenze an, so dass die vereinbarte Arbeitszeit nicht reduziert werden muss, sondern konstant bleiben kann.

Keine Einschränkungen von befristeten Beschäftigungen: Die im Koalitionsvertrag geplante Beschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen muss auf den Prüfstand gestellt werden. Gerade in Zeiten, in denen das wirtschaftliche Umfeld schwieriger wird, brauchen Unternehmen Flexibilität. Sollte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Einschränkungen befristeter Beschäftigung bestehen, müssen hierbei für die öffentliche Hand die gleichen Regeln gelten wie für die Privatwirtschaft. Das eigentliche Befristungsproblem liegt nicht in der Privatwirtschaft, sondern im öffentlichen Dienst.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.