Bußgeld bei Missachtung von Maskenpflicht: Was gilt in den Ländern?

| Politik Politik

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat sich am Dienstag für bundesweit einheitliche Bußgelder bei Verstößen gegen Maskenpflicht ausgesprochen. Derzeit werden Verstöße im öffentlichen Verkehr in den Ländern unterschiedlich geahndet. Wo werden welche Bußgelder erhoben?

BADEN-WÜRTTEMBERG: Wer in Bussen und Bahnen keine Maske trägt und dabei erwischt wird, muss mindestens 100 Euro Bußgeld zahlen. Zuvor lag die Untergrenze bei 25 Euro. Die Obergrenze für Maskenverweigerer liegt bei 250 Euro.

BAYERN: In Bayern ist eine Maske im ÖPNV für alle Fahrgäste ab sechs Jahren verpflichtend. Nur aus gesundheitlichen Gründen und mit einem ärztlichen Attest sind Ausnahmen möglich. Bei Verstößen beträgt der Bußgeld-Regelsatz 150 Euro.

BERLIN: In den Bussen und Bahnen in Berlin kann bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 50 Euro bis zu 500 Euro erhoben werden.

BRANDENBURG: In Brandenburg wird derzeit kein Bußgeld erhoben.

BREMEN: In der Freien Hansestadt Bremen wird derzeit kein Bußgeld erhoben. Es gibt aber Diskussionen darüber.

HAMBURG: Wer ab dem kommenden Montag (24. August) ohne korrekt sitzenden Mund-Nasen-Schutz in Hamburg Bus oder Bahn fährt und erwischt wird, muss 40 Euro zahlen.

HESSEN: Wer in Bussen und Bahnen in Hessen keine Abdeckung für Mund und Nase trägt, muss ohne vorherige Ermahnung 50 Euro bezahlen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Wer in Mecklenburg-Vorpommern keine Maske im öffentlichen Nahverkehr trägt, muss mit 150 Euro Bußgeld rechnen, wenn er erwischt wird. Zuvor waren es 25 Euro.

NIEDERSACHSEN: Bald könnte bei Verstößen in Bussen und Bahnen ein Bußgeld von 150 Euro kassiert werden. Bislang sieht der Bußgeldkatalog für Maskenverweigerer in Niedersachsen 20 Euro Strafe vor.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Wer keine Maske im öffentlichen Nahverkehr trägt, kann mit 150 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten werden - ohne zusätzliche Aufforderung.

RHEINLAND-PFALZ: Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Geschäften keine Maske trägt, der muss ein Verwarnungsgeld von zehn Euro zahlen. Die Kommunen können den Betrag aber erhöhen. In Mainz kostet ein Maskenverstoß zum Beispiel 50 Euro.

SAARLAND: Im Saarland wird derzeit kein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht erhoben. Mit bis zu 500 Euro Bußgeld kann aber belangt werden, wer nicht dafür sorgt, dass in seinem öffentlichen Verantwortungsbereich Alltagsmasken getragen werden.

SACHSEN: Die Landesregierung in Sachsen hat angekündigt, ab dem 1. September bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 60 Euro zu erheben.

SACHSEN-ANHALT: Wer in Sachsen-Anhalt gegen die Maskenpflicht verstößt, soll auch künftig keine Strafe zahlen müssen. Ein Bußgeld für Maskenverweigerer erwäge die Landesregierung derzeit nicht, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU).

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Schleswig-Holstein bittet Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen mit einem Bußgeld von 150 Euro zur Kasse.

THÜRINGEN: In Thüringen wird bei Maskenverweigerern ein Bußgeld von 60 Euro erhoben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.