CDU-Generalsekretär gegen «politischen Mindestlohn»

| Politik Politik

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann schließt einen «politischen Mindestlohn» aus und weist damit Aussagen von SPD-Generalsekretär Matthias Miersch zurück. Linnemann sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern: «Ich verstehe den Druck, den die SPD durch die Mitgliederbefragung hat. Aber wir müssen trotzdem am Koalitionsvertrag festhalten.» 

Ein Mindestlohn von 15 Euro sei erreichbar, doch die Mindestlohnkommission werde am Ende entscheiden, ob es tatsächlich so komme. «Politische Mindestlöhne, die im Plenarsaal des Bundestages beschlossen werden, sind ausgeschlossen worden. Das wissen auch die Verhandler», so Linnemann.

Miersch hatte mit einer Festlegung des Mindestlohns durch die Politik gedroht, falls die zuständige Kommission von ihren Kriterien abweichen und deshalb keine Anhebung auf 15 Euro im nächsten Jahr empfehlen sollte. «Ich gehe davon aus, dass diese Kommission tatsächlich zu diesem Ergebnis (von 15 Euro) kommt», sagte Miersch im Podcast «Table.Briefings». «Aber wir haben auch in anderen Fällen schon bewiesen, dass wir, wenn diese Kommission beispielsweise nicht dementsprechend handelt, dass wir dann gesetzgeberisch tätig werden können», fügte Miersch hinzu.

Damit spielte er auf das Jahr 2022 an, als die damalige Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP den Mindestlohn außerplanmäßig zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro erhöhte. Das hatte für massive Kritik aus der Wirtschaft gesorgt.

Zwischen Union und SPD hatte es bereits Streit über den Mindestlohn gegeben. Der wohl neue Kanzler und CDU-Chef Friedrich Merz hatte der «Bild am Sonntag» gesagt, möglicherweise komme man auch erst 2027 auf den Betrag von 15 Euro. In einem Papier der SPD zum Koalitionsvertrag heißt es: «Der Mindestlohn wird bis 2026 auf 15 Euro steigen.» Seit dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Koordinator der Bundesregierung für Tourismus und maritime Wirtschaft, Christoph Ploß (CDU), hat einen Fünf-Punkte-Plan zur Entlastung und Stärkung der deutschen Tourismusbranche erarbeitet.

Das Bundeskabinett hat den Etatentwurf für den Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 verabschiedet. Zahlreiche, wenn auch nicht alle im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen, wurden darin berücksichtigt. So auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es, die Arbeitswelt sei im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschten sich mehr Flexibilität. Der Gewerkschaftsvorsitzende Michael Vassiliadis lehnt eine Reform des Arbeitszeitgesetzes jedoch ab und kündigt mögliche rechtliche Schritte an.

Finanzminister Lars Klingbeil hat klargestellt, dass der Bund keine finanziellen Spielräume sieht, um die Länder für mögliche Steuerausfälle im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Pendlerpauschale und der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie zu entlasten. Gleichzeitig formulierte er eine klare Erwartung an die Gastronomiebranche.

Soll es eine Reform des Arbeitszeitgesetzes geben? Die Koalition hat das angekündigt. Die Gewerkschaften lehnen es ab, die Arbeitgeber pochen darauf.

Die Bundesregierung will die Schwarzarbeitsbekämpfung modernisieren und stärker digitalisieren. Der DEHOGA sieht zwar Chancen auf weniger belastende Prüfungen, warnt jedoch vor zusätzlicher Bürokratie und fordert Reformen bei Steuern und Sozialabgaben.

Das Bundesarbeits- und das Bundeswirtschaftsministerium haben einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) vorgelegt. Der Entwurf soll bereits am 6. August 2025 im Bundeskabinett beraten werden. Der DEHOGA kritisiert den Entwurf als bürokratisch und überregulierend.

Der Tourismuskoordinator der Bundesregierung Christoph Ploß unterstützt das derzeit wichtigste Branchenanliegen, die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie. Dies betonte der CDU-Politiker gegenüber mehreren Medien im Laufe der letzten Tage.

Die Koalitionsparteien haben sich auf eine bundesweit einheitliche Regelung für Trinkgelder geeinigt. Danach bleiben Trinkgelder grundsätzlich steuerfrei. Es wird jedoch eine pauschale Abgabe eingeführt, die niedriger ausfallen soll als ursprünglich diskutiert. Die Reform erfährt breite Zustimmung.

Ob HACCP-Konzepte, Temperaturdokumentation im Kühlraum oder arbeitsmedizinische Vorsorgekarten – das Gastgewerbe ist mit einem Wust an Dokumentationspflichten konfrontiert. Ein Praxischeck des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bayerischen Staatsregierung zeigt, wo Entlastung möglich ist – und wie Bürokratieabbau im Alltag tatsächlich funktionieren kann.