Corona: Eilanträge von Gastwirten in Brandenburg und Thüringen gescheitert

| Politik Politik

Zwei Gaststättenbetreiber aus Jena und Greiz sind vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Eilanträgen gegen die Schließung ihrer Lokale während des Teil-Lockdowns gescheitert. Die Richter in Weimar sahen in den Eilverfahren keine verfassungswidrige Gesetzeslage, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Es spreche einiges dafür, dass die Schließung von Gaststätten geeignet, erforderlich und angemessen sei, um Kontakte bei sprunghaft steigenden Infektionszahlen zu reduzieren.

Eine Öffnung der Gasthäuser mit noch strengeren Hygieneauflagen sei bezogen auf das Ziel der Kontaktreduzierung hingegen kein gleich geeignetes Mittel, entschied der zuständige Senat. Im Hauptsacheverfahren müsse jedoch geklärt werden, ob und inwieweit es zulässig sei, zwischen dem Bildungs- und allgemeinen Wirtschaftsbereich sowie der Versammlungs- und Religionsfreiheit auf der einen Seite und dem Bereich der Freizeit-Betätigung auf der anderen Seite zu differenzieren.

Die beiden Gastwirte hatten ihre Eilanträge damit begründet, dass in den vergangenen Monaten ein strenges Hygienekonzept erarbeitet worden sei, welches auch penibel eingehalten worden sei. Die Anordnung zur Gaststättenschließung hielten sie auch unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes insgesamt als unverhältnismäßig.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Eilanträge mehrerer Gastwirte gegen die Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zurückgewiesen. Wie auch bei vorherigen Entscheidungen gegen Eilanträge von Betreibern von Tattoo-Studios, Nagel-, Kosmetik- und Massagestudios sowie Sonnen- und Fitnessstudios begründeten die Richter ihre ablehnende Entscheidung mit dem derzeitigen Infektionsgeschehen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Pandemie-Lage erfordere ein sofortiges effizientes Handeln. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Die Gaststättenbetreiber hatten nach Angaben des Gerichts geltend gemacht, dass die Verordnung keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage habe. Die Schließung sei zudem weder geeignet noch erforderlich und verletze sie unverhältnismäßig in ihrer Berufsausübungsfreiheit, so die Gastwirte; zudem sei sie gleichheitswidrig, weil etwa der Einzelhandel geöffnet bleibe.

Bundesweit gelten seit Anfang November wegen der deutlich steigenden Corona-Zahlen zahlreiche Einschränkungen im Alltag. Bis Ende November müssen etwa Gaststätten, Bars, Museen, Fitness-Center und Kosmetik-, Massage- und Sonnenstudios geschlossen bleiben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.

Mit den Worten „Die Minijobs bleiben“ hat sich CSU-Chef Markus Söder klar gegen eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen. Seine Aussage erfolgt wenige Tage nach einem Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und vor der für den Herbst angekündigten Entscheidung der Bundesregierung.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, darunter der DEHOGA, hat die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen faktisch abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief fordern sie den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form. 

Für die rund 80.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Norden beginnen die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft NGG hat mit Forderungen nach einem Lohnplus von fast 6 Prozent vorgelegt.

Die staatlichen Wirtschaftshilfen während der Corona-Pandemie haben nach einer ZEW-Analyse zahlreiche Arbeitsplätze gesichert. Die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie kam hingegen nicht so gut an bei den Forschern.

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen bald teurer werden – durch einen Aufschlag bei der Steuer. Das soll nicht nur dazu beitragen, den Haushalt zu sanieren.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte: Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz.

Mehr Ausgaben und höhere Schulden: Das sind Kernpunkte des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil schließt Milliardenlücken, muss dazu aber in eine Rücklage greifen. Zur Konsolidierung des Haushalts plant die Regierung zudem den Abbau von Finanzhilfen.

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.