Corona-Gesetzespläne der Ampel-Partner: Lockdown für Hotels und Restaurants soll nicht mehr möglich sein

| Politik Politik

Die Corona-Zahlen steigen dramatisch - und je mehr sie zunahmen, desto lauter wurde die Kritik an den Gesetzesvorhaben von SPD, Grünen und FDP für den künftigen Kampf gegen die Pandemie.

Doch jetzt haben die möglichen Koalitionspartner ihre Pläne nachgeschärft. So soll die Möglichkeit von Kontaktbeschränkungen doch nicht abgeschafft werden. Dies geht aus einer Vereinbarung von Vertretern der drei Fraktionen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zudem sollen Ungeimpfte ohne negativen Test keine Busse und Bahnen mehr benutzen dürfen - unabhängig von der weiter geltenden Maskenpflicht.

Ohne diese Verschärfungen der bisherigen Pläne wären bestimmte Maßnahmen nach dem Auslaufen des Rechtsstatus der Epidemischen Lage nationaler Tragweite zum 25. November nicht mehr möglich. Am Vorhaben, den Epidemie-Sonderstatus zu beenden, halten die drei koalitionsbildenden Parteien aber fest.

Welche Beschränkungen sollen doch möglich bleiben?

- Kontaktbeschränkungen: «Die Möglichkeit, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum anordnen zu können, soll in den Maßnahmenkatalog ergänzend aufgenommen werden», vereinbarten die möglichen Partner einer sogenannten Ampel-Koalition, mit deren Bildung fest gerechnet wird. Grünen-Chef Robert Habeck erläuterte in der ARD: «Kontaktuntersagung oder 2G-Regelung heißt in weiten Teilen: Lockdown für Ungeimpfte. Das ist die Vulgärübersetzung.»

- Andere Beschränkungen: Die Bundesländer sollen eine Öffnungsklausel bekommen. Das heißt, auf Beschluss ihres jeweiligen Landtags sollen sie bestimmte Maßnahmen beibehalten können. So sollen sie etwa Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Versammlungen untersagen oder beschränken können, das Betreten von Gesundheitseinrichtungen verbieten können, Verkauf und öffentlichen Konsum von Alkohol verbieten und Hochschulen schließen können.

Welche Beschränkungen sollen nicht mehr möglich sein?

- Ausgangs- oder Reisebeschränkungen

- Untersagung oder Beschränkung von Gastronomie und Hotellerie sowie von Handel und Gewerbe

- Untersagung oder Beschränkung von Sport

Was soll die Länder-Klausel bringen?

«So lässt sich einerseits regional unterschiedliches Infektionsgeschehen sehr gezielt bekämpfen, andererseits verlagern wir die Verantwortung auch dort von der Exekutive zurück in die Parlamente», hieß es zur Begründung.

Was ist noch geplant?

Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr soll künftig zusätzlich zur Maskenpflicht eine 3G-Regel gelten: «Wer ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, muss dann entweder geimpft, genesen oder getestet sein», wurde erläutert.

Wie lange sollen die Maßnahmen befristet sein?

Bisher hatten SPD, Grüne und FDP als Enddatum den 19. März 2022 vorgesehen. Nun gibt es eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit: «Der Bundestag wird ermächtigt, bis zum 19.3.2022 durch einen Beschluss die Geltungsdauer der Vorschriften um maximal drei Monate zu verlängern.»

Welche anderen Maßnahmen sind noch bekannt?

Wieder eingeführt werden soll die ausgelaufene Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer, wie aus einem der dpa vorliegenden Entwurfstext aus dem SPD-geführten Arbeitsministerium hervorgeht. Dies ist aber Teil des Gesetzentwurfs für die 3G-Regeln am Arbeitsplatz.

Wie ist bisher der Stand?

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist in den Bundestag bereits eingebracht. Die vereinbarten Verschärfungen müssen also nachträglich eingefügt werden. An diesem Montag steht die zum Gesetzgebungsverfahren gehörende Anhörung von Experten an. Am Donnerstag soll der Bundestag dann abstimmen.

«Das Gesetz kriegt jetzt eine neue Rechtsgrundlage, eine sicherere Rechtsgrundlage», sagte Habeck. «Wir nehmen nur die Möglichkeit weg: flächendeckenden Lockdown ohne Unterscheidung für Geimpfte und Ungeimpfte.»

Zahlreiche Kritiker besonders aus der Wissenschaft, aber auch Ländergesundheitsminister der Grünen hatten in den letzten Tagen das Vorhaben gerügt, auf Instrumente wie Kontaktbeschränkungen gänzlich zu verzichten. Die Unionsfraktion hatte angekündigt, im Bundestag eine Verlängerung des Epidemie-Status zu beantragen, um ein Ende der Kontaktbeschränkungen zu verhindern.

Der Bonner Virologe Hendrik Streeck sagte der dpa: «Wir werden nicht darum herumkommen, dass wir in gewisser Weise wieder Kontaktbeschränkungen haben werden und dass man Großveranstaltungen in dieser Form vielleicht nicht mehr durchführen kann - oder wenn, dann nur unter strengen Auflagen.» Eine Möglichkeit seien Veranstaltungen mit einem PCR-Test für Ungeimpfte und einem Antigen-Schnelltest für Geimpfte und Genesene, erläuterte der Direktor des Virologie-Instituts der Universität Bonn.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach ist persönlich aber der Überzeugung, dass «eine sehr strenge 2G-plus-Regelung bei Veranstaltungen und 2G überall» wirkungsvoller sei als Kontaktbeschränkungen, wie er in der «Bild»-Sendung «Die richtigen Fragen» sagte. 2G meint: Zutritt nur für Geimpfte und Genesene - 2G plus: nur für diese Gruppe, wenn sie zusätzlich getestet ist. «Das entspricht für die Ungeimpften einer Art Lockdown», erklärte Lauterbach.

Der geschäftsführende Kanzleramtschef Helge Braun zeigte sich in der «Bild»-Sendung einverstanden mit einem Verzicht auf Ausgangssperren, da man sie mit Sicherheit nicht mehr brauchen werde.

Vor allem die FDP hat sich bisher gegen ihrer Ansicht nach zu weitgehende Beschränkungen gestemmt. Parteichef Christian Lindner sagte den Sendern RTL und ntv: «Für Geimpfte muss es weiterhin die Möglichkeit für das gesellschaftliche Leben geben - alles andere wäre unverhältnismäßig.»

Wie ist die Corona-Lage?

Die Pandemie ist in den vergangenen Wochen außer Kontrolle geraten. Nach RKI-Angaben hat die Zahl der Infektionen inzwischen die Marke von fünf Millionen überschritten. Die Sieben-Tages-Inzidenz je 100 000 Einwohner stieg am Montag auf den Rekordwert von 303,0. An der Spitze stand Sachsen mit 754,3. «Bei den Fallzahlen, die wir jetzt haben, werden die Kliniken in den ersten beiden Dezemberwochen bundesweit die Kapazitätsgrenze überschreiten», sagte Lauterbach den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.