Corona-Hilfe: Ausbildungsprämie kann ab 4. August beantragt werden

| Politik Politik

Der DEHOGA Bundesverband weist darauf hin, dass, voraussichtlich ab dem 4. August bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), die neuen Ausbildungsprämien beantragt werden können. Dabei können von der Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen 2.000 Euro für jede neu begonnene Berufsausbildung erhalten, die ihr Ausbildungsniveau im Vergleich zu den drei vergangenen Jahren beibehalten. Wer sein Ausbildungsniveau erhöht, erhält eine „Ausbildungsprämie plus“ in Höhe von 3.000 Euro.

Gefördert werden können Ausbildungen, die im Zeitraum 1. August 2020 bis 15. Februar 2021 beginnen; ob der Ausbildungsvertrag vor oder nach dem 1. August 2020 abgeschlossen wurde oder wird, spielt keine Rolle. Die Auszahlung der Prämien erfolgt nach Ende der Probezeit. Mit der Ausdehnung des Zeitraums über das Jahresende hinaus wurde eine der Forderungen des DEHOGA zum Programm erfüllt. „Wir haben in den letzten Wochen von vielen gastgewerblichen Ausbildungsbetrieben gehört, dass sich angesichts der Krise der Ausbildungsbeginn tendenziell nach hinten verschieben wird. Dieser besonderen Lage wird dadurch Rechnung getragen“, so der Verband in einen Rundschreiben.

Förderberechtigt sind nur ausbildende KMU, das heißt solche Ausbildungsbetriebe, die im Gesamtunternehmen bzw. Konzern nicht mehr als 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente zum Stichtag 29.02.2020) haben. Die Arbeitgeber hätten bis zum Ende versucht zu erreichen, dass die Schwelle höher angesetzt oder auf den einzelnen Betrieb bezogen wer, leider ohne Erfolg, so der Verband, Die Betroffenheit von der Corona-Krise liegt vor, wenn der Betrieb im ersten Halbjahr 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder sein Umsatz im April und Mai um mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist. Das dürfte in fast allen gastgewerblichen Betrieben der Fall sein.

Der Nachweis, dass das Ausbildungsniveau im Vergleich zum Durchschnitt der drei vergangenen Jahre gehalten oder erhöht wird, erfolgt durch Bescheinigung der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle (IHK).

Ebenfalls gilt für die Monate August bis Dezember 2020 der neue Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 75 Prozent der gezahlten Ausbildungsvergütung (Arbeitgeber-Brutto). Diesen können ausbildende KMU beantragen, die im jeweiligen Monat im Betrieb oder der Betriebsabteilung Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent durchführen und dennoch ihre Auszubildenden und deren Ausbilder nicht in Kurzarbeit bringen oder halten. Die Fortsetzung der Ausbildung muss der BA unverzüglich angezeigt werden. Der Antrag auf den Zuschuss ist rückwirkend für jeden Monat zu stellen.

Die dritte Maßnahme, die mit der jetzt in Kraft tretenden Förderrichtlinie geregelt wird, ist die sog. Insolvenz-Übernahmeprämie.  Ein KMU, das zwischen August und Dezember Auszubildende eines Corona-bedingt insolventen anderen KMU übernimmt, erhält eine Prämie in Höhe von 3.000 €.

Die Förderrichtlinie soll am 31. Juli 2020 veröffentlicht werden und tritt am 1. August 2020 in Kraft. Eine Vorabfassung finden ist hier verlinkt. Die Bundesagentur für Arbeit wird voraussichtlich am Montag, 4. August die Antragsdokumente online zur Verfügung stellen, außerdem sind FAQ’s geplant.

Wir hoffen, dass die finanziellen Ausbildungshilfen der Bundesregierung den förderberechtigten Ausbildungsbetrieben des Gastgewerbes die Entscheidung für Ausbildung leichter machen. Wir appellieren an alle Ausbildungsbetriebe des Gastgewerbes, im Rahmen des betriebswirtschaftlich Vernünftigen die Einstellung von neuen Auszubildenden oder die Übernahme von Insolvenz-Azubis wohlwollend zu prüfen. Auch diesen schwierigen Zeiten sollte der Blick für die langfristige Aufgabe der Unternehmen, für mit eigener Ausbildung für die benötigten Fachkräfte vorzusorgen, nicht verloren gehen.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband wendet sich in einer Mitteilung gegen jedwede Positionen und Aktivitäten, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Das Gastgewerbe in Deutschland stehe für Gastfreundschaft, Toleranz und Vielfalt.

Der Bundestag hat die Gesetze zur Verbesserung der Rückführung von Geflüchteten und zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Darin enthalten sind auch einige Regelungen, die die Beschäftigungsmöglichkeiten von bereits in Deutschland lebenden Geflüchteten mit Bleibeperspektive erleichtern.

Die Lokführergewerkschaft GDL hat die Beschäftigten der Deutschen Bahn zum nächsten Streik aufgerufen. Dieser werde im Personenverkehr am frühen Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen und bis Montag kommender Woche, 18.00 Uhr andauern, teilte die Gewerkschaft in der Nacht zu Montag mit.

Gegen lebhafte Debatten im Bundestag hat niemand etwas einzuwenden - gegen ungebührliches Verhalten schon. Dann setzt es vom Präsidium einen Ordnungsruf. Das geschieht derzeit ziemlich oft. Mehr als die Hälfte aller Ordnungsrufe entfiel im vergangenen Jahr auf nur eine Partei.

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen sich für den Erhalt des von der Schließung bedrohten Musikclubs Molotow im Hamburger Stadtteil St. Pauli einsetzen. Hintergrund ist die Kündigung des Mietvertrags, weil an der Stelle in St. Pauli ein Hotel entstehen soll.

Weniger Zucker, Fett und Salz beim Essen vor allem für Kinder, mehr Bio und Regionales beim Mittagstisch in der Kantine: Das Bundeskabinett beschloss dazu jetzt eine Strategie​​​​​​​ mit Zielen und Maßnahmen. Eine wichtige Rolle sollen Kantinen und Mensen in Unternehmen und anderen Einrichtungen spielen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will den Kampf gegen den Arbeitskräftemangel in Deutschland intensivieren. Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung die Möglichkeit eines Rechtsanspruchs auf flexibles Arbeiten für Beschäftigte prüfen solle, wie aus dem Entwurf des neuen Jahreswirtschaftsberichts hervorgeht.

Die Arbeitgeber in Deutschland lehnen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice ab. In der Regel werde diese Frage im guten Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. Ein Gesetz brauche es nicht, so Steffen Kampeter.

Bekommen Kinder ihr Mittagessen in Kita oder Schule künftig vom Staat bezahlt? Ein Bürgerrat fordert genau das. Rot-Grün in Niedersachsen findet den Vorschlag gut, bremst aber trotzdem die Erwartungen.

Sterneköche und Frankreichs Gastgewerbe mobilisieren gegen das neue Migrationsgesetz, das, anders als zunächst geplant, die Integration von Beschäftigten ohne Aufenthaltstitel kaum erleichtert. Jetzt protestieren Sterneköche, die die Integration von Küchenpersonal ohne Papiere fordern und appellieren: Wir brauchen Migranten.