Corona-Hilfen: Frist für Schlussabrechnungen ist der 30. Juni 2023

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Die Schlussabrechnungen zu den Corona-Hilfen (Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfe) sind bis zum 30. Juni 2023 über einen prüfenden Dritten den Bewilligungsstellen über das Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einzureichen.

Schlussabrechnungen müssen zwingend für

  • die Überbrückungshilfen 1 bis 4 sowie
  • die November- und Dezemberhilfen

erstellt werden.

Es besteht allerdings die Möglichkeit, in Einzelfällen eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 über das Antragsportal zu beantragen.

Werden keine Schlussabrechnungen fristgerecht eingereicht, droht die Rückzahlung der Beihilfen.

Hier zu den FAQs zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen (programmübergreifend): https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/FAQ/Schlussabrechnung/schlussabrechnung.html


 

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