Corona in Ischgl: Staat könnte auf Verjährung verzichten

| Politik Politik

In den Schadenersatz-Prozessen um Corona-Infektionen im Skiort Ischgl haben die Rechtsvertreter Österreichs erstmals ein mögliches Zugeständnis in Aussicht gestellt. Es bestehe für den Staat die Möglichkeit, auf die Verjährung der Ansprüche von erkrankten Ischgl-Besuchern zu verzichten. Urlauber im Tiroler Ski- und Partyort hatten das Virus nach ihrer Rückkehr in verschiedenen Ländern Europas verbreitet, darunter auch in Deutschland.

Bislang sind bei dem Gericht rund ein dutzend Schadenersatz-Forderungen gegen den Staat eingebracht worden. Der Vorwurf: Politiker und Behörden sollen im März 2020 aus wirtschaftlichen Interessen zu lasch auf die ersten Infektionen in Ischgl reagiert haben. Würde die dreijährige Verjährungsfrist wegfallen, müssten zusätzliche potenzielle Kläger nicht jetzt schon den teuren Rechtsweg beschreiten und könnten die ersten Urteile zu den bislang eingebrachten Klagen abwarten. «Ich halte das für einen sinnvollen Weg», sagte Martin Paar, ein Rechtsvertreter des Staates. Er müsse jedoch noch Rücksprache mit Vertretern der Republik halten, sagte er.

Am Freitag wurde in dem Gericht die dritte Schadenersatzklage rund um Ischgl verhandelt. Sie wurde von einem Mann aus dem Ruhrgebiet eingebracht, der nach einem Skiurlaub in Ischgl an Covid-19 erkrankte. Laut seinem Anwalt Alexander Klauser leidet der Mann noch immer an Herzbeschwerden, Atemnot und Schwäche. Die Forderung beläuft sich auf 14 000 Euro. Mit Urteilen in diesem und weiteren Fällen wird erst in einigen Wochen gerechnet. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.