Corona-Krise: Sachsen kündigt Unterstützung für Mittelstand an

| Politik Politik

Sachsens Regierung will in der Corona-Krise dem Mittelstand unter die Arme greifen. Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) kündigte am Donnerstag nach einem Treffen mit Arbeitgebern Hilfe an. «Jetzt wollen wir natürlich auch größere Unternehmen in den Blick nehmen, die die sächsische Wirtschaft mit ausmachen: Den Mittelstand zwischen 10 und 250 Beschäftigten», erklärte Dulig. Auch dort gehe es darum, die entstehenden Liquiditätsprobleme aufzufangen: «Seit über einer Woche erarbeiten wir dabei Vorschläge in der Staatsregierung.»

Das bisherige landeseigene Darlehensprogramm «Sachsen hilft sofort» gilt nur für Einzelunternehmer und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu einer Million Euro.

Man sei sich einig, dass man keine kurzfristigen Hilfen brauche, sondern nachhaltige Lösungen, sagte Dulig: «Wir wollen bis nächste Woche mit den Wirtschaftsvertretern Lösungen suchen und hoffen, dass wir auch mit dem Nachtragshaushalt, der nächste Woche im Landtag beschlossen wird, dann die finanzielle Grundlage geschaffen haben, damit es nach Ostern weitergehen kann.»

Arbeitgeberpräsident Jörg Brückner sprach von einem «ersten wichtigen Schritt, dem weitere entschlossene folgen müssten»: Man stehe unter enormen Druck: «Wir sind zwar nicht im Krieg, aber es geht auch ohne Waffen um Menschenleben und um tausende Existenzen – gerade bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen, die unsere Wirtschaft prägen.» Deshalb müsse der Freistaat mehr tun – vor allem für den Mittelstand.

«Für den Mittelstand muss schnellstens die Haftungsblockade der Banken gelöst werden. Persönliche Bürgschaften sind nicht akzeptabel. Wir schlagen vor, gegebenenfalls die stille Beteiligung des Staates bei Firmen ab 100 Arbeitnehmern zu ermöglichen, denn wir können nicht nur Großkonzerne retten», betonte Brückner. Zudem sollte Sachsen das Schweizer Modell übernehmen, wonach Kredite bis 500 000 Euro mit 100 Prozent Haftungsfreistellung kurzfristig ausgegeben werden.

Die CDU-Fraktion im Landtag bot am Donnerstag eine Art Zwischenmodell an - eine Ergänzung der sächsischen Soforthilfe-Darlehen. Demnach soll die bestehende Richtlinie um eine Gruppe «Kleine Unternehmen» mit bis zu 50 Beschäftigten erweitert werden. Für sie sind zinslose Darlehen von bis zu 150 000 Euro - in Ausnahmen bis 300 000 Euro - gedacht. Branchen der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei sollen berücksichtigt werden, wenn das mit EU-Beihilferecht vereinbar ist.

Die SPD-Fraktion im Landtag zielte mit ihren Vorschlägen wiederum auf mittelgroße Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern ab. Unter anderem wurden Tilgungszuschüsse für langfristigen Kredite vorgeschlagen, die an die Sicherung von Jobs und «ein in die Zukunft gerichtetes Geschäftsmodell gebunden sind», wie es der Abgeordnete Holger Mann formulierte. Da diese Firmen große Bedeutung im Export und bei der Wertschöpfung haben, dürfe es nicht bei kurzfristigen Hilfen bleiben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.