Corona-Lockdown: Bund will Unternehmen Teil der Umsatzausfälle ersetzen

| Politik Politik

Firmen, die besonders von den neuen Corona-Regeln betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls vom Bund ersetzt. Der Bund plant für den November noch einmal milliardenschwere Nothilfen in Höhe von bis zu 10 Milliarden Euro. Es habe sich als unvermeidlich erwiesen, für die Dauer der nächsten vier Wochen auch viele Unternehmen zu schließen, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Mittwoch in Berlin.

Konkret sollen Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern und Solo-Selbstständige 75 Prozent des Umsatzausfalls ersetzt bekommen. Für größere Unternehmen werden die Prozentsätze nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nach europäischen Vorgaben zum Beihilferecht bestimmt. Sie können daher von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Vergleichsmaßstab sind die Umsätze des Vorjahresmonats, also von November 2019. «Das ist eine große Unterstützung, so dass wir hoffen, dass alle Unternehmen diesen Monat gut durchstehen können», sagte Vizekanzler Olaf Scholz am Mittwochabend in einem ZDF-«spezial».

Das Geld könnte nach Informationen des «Handelsblatts» aus dem bereits existierenden Topf für Überbrückungshilfen stammen. Von den dafür vorgesehenen 25 Milliarden Euro wurden bislang erst rund zwei Milliarden Euro abgerufen. Der Bund plant, die Überbrückungshilfen, Zuschüsse für kleine und mittlere Firmen, bis Mitte 2021 zu verlängern. Ursprünglich sollten sie zum Jahresende auslaufen. Außerdem soll bei den Bedingungen für Hilfen etwa für die schwer belastete Kultur- und Veranstaltungswirtschaft nachgebessert werden.

Die Politik hatte bereits milliardenschwere Hilfsprogramme beschlossen, um Firmen und Jobs zu schützen. Dafür hat der Bund immense neue Schulden aufgenommen. Der Shutdown im Frühjahr, also das Herunterfahren des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens, hatte im zweiten Quartal zu einem Einbruch der Wirtschaftsleistung geführt.

Wirtschaftsverbände hatten eindringlich vor einem erneuten Shutdown gewarnt. Befürchtet wird eine Insolvenzwelle etwa in der Gastronomie. Viele Firmen hätten coronabedingt inzwischen nur noch wenig Geld auf der hohen Kante. Vor allem das Gastgewerbe warnte vor einer Insolvenzwelle, falls Gastronomiebetriebe vorübergehend schließen müssen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband prüft nach Angaben von Sachsen-Anhalts Dehoga-Chef Michael Schmidt rechtliche Schritte gegen den Beschluss von Bund und Ländern. «Die Soforthilfen im Frühling kamen am Ende auch deutlich später an, als ursprünglich gedacht», sagte Schmidt. Bei den neuen Hilfen komme es auf jeden Tag an. Bei den Mitgliedern seines Verbandes würden nun die Existenzängste aus dem Frühling wiederkommen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.