Corona-Prämie bei Übernahme von Azubis

| Politik Politik

Bund, Länder, Wirtschaft und Gewerkschaften wollen einen Einbruch auf dem Lehrstellenmarkt in der Corona-Krise verhindern. Dazu haben sie am Dienstag in der sogenannten Allianz für Aus- und Weiterbildung gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit verschiedene Maßnahmen vereinbart. So sollen Betriebe, die Azubis von insolventen Firmen übernehmen, eine staatliche Prämie bekommen. Zudem soll die Beratung von Jugendlichen und Betrieben noch gezielter werden - auch mit mehr digitalen Formaten.

Die Übernahmeprämie soll es zunächst befristet bis zum Ende des Jahres geben. Wie hoch sie ausfällt, ist noch unklar. Die Details dazu würden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, hieß es am Dienstag aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Die Wirtschaft hielt sich mit konkreten Forderungen zur Höhe zurück.

Hotellerie und Gastronomie besonders betroffen

Wegen der Corona-Krise sind Hunderttausende Firmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Besonders betroffen ist zum Beispiel die Hotel- und Gastronomiebranche. Befürchtet wird, dass Firmen als Ausbildungsbetriebe wegbrechen und dass andere aus Verunsicherung wegen der Krise ihre Ausbildungsaktivitäten zurückfahren. Schon Anfang Mai hatte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) von einem Minus von acht Prozent bei den Ausbildungsplätzen im Vergleich zum Mai 2019 gesprochen.

«Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung sind sich einig, dass die Corona-Krise nicht zu einer Krise auf dem Ausbildungsmarkt führen darf, mit negativen Auswirkungen auf die berufliche Zukunft junger Menschen und die Fachkräftesicherung», hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung vom Dienstag.

Hinzu kommt, dass die Situation auf dem Lehrstellenmarkt auch ohne Corona schon problematisch war. Laut dem kürzlich veröffentlichten jährlichen Berufsbildungsbericht boten die Betriebe 2019 rund 11 000 Ausbildungsstellen weniger an als 2018. Das Angebot lag bei knapp 578 000. Gleichzeitig sank aber auch die Zahl der Bewerber von 556 000 auf knapp 550 000. Die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge ging um 6300 auf 525 100 zurück. Rechnerisch bestand damit zwar weiterhin ein Überangebot, aber sinkende Azubizahlen bedeuten auch sinkenden Fachkräftenachwuchs.

Hans-Jürgen Urban, Vorstandsmitglied der IG Metall, sagte am Dienstag, gemeinsames Ziel müsse es nun sein, einen Corona-Jahrgang junger Menschen ohne Berufsabschluss zu verhindern. Insbesondere die Unternehmen müssten Verantwortung übernehmen und auf die in einigen Betrieben bereits angekündigte pandemiebedingte Reduzierung von Ausbildungsstellen verzichten.

NGG begrüßt Prämie

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßte die geplante Prämie für Unternehmen, die Azubis von insolventen Betrieben übernehmen, forderte aber weitergehende Hilfen. Ein gutes Beispiel sei Mecklenburg-Vorpommern, wo die Landesregierung 80 Prozent der Ausbildungsvergütungen in Unternehmen übernehme, wenn diese trotz Kurzarbeit die Ausbildung fortsetzten, sagte die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge.

Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, kündigte verstärkte Vermittlungsbemühungen der Wirtschaft an: Kammern und Verbände würden zum Beispiel «virtuelle Speed Datings» ausprobieren, ihre Lehrstellenbörsen ausbauen und «sich intensiv dafür einsetzen», dass Auszubildende trotz schwieriger Rahmenbedingungen ihre Abschlussprüfungen ablegen könnten.

Entlastung für die Ausbildung forderte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Dies sei notwendig, «damit die Ausbildungskette nicht reißt und Betriebe auch in der Zukunft
in der Lage sind, Ausbildung zu stemmen», sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Einer Umfrage unter Handwerksbetrieben im April zufolge will ein Viertel der befragten Betriebe im Herbst weniger Ausbildungsplätze anbieten.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.