Corona-Regeln gelockert: 3G ist in Schleswig-Holstein nun Standard

| Politik Politik

Seit Donnerstag stehen in Schleswig-Holstein Hotels, Restaurants, Kultur- und Freizeitveranstaltungen wieder allen offen. Dort gilt nun die 3G-Regel. Besucher müssen entweder eine Schutzimpfung gegen Covid-19 nachweisen, von einer Erkrankung genesen sein oder einen negativen Corona-Test vorlegen, wie aus der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung hervorgeht. 3G hat weitgehend die bisherigen, schärferen 2G- und 2G-plus-Regelungen ersetzt.

Bislang hatten im Norden bei 2G plus beispielsweise in Gaststätten nur Geimpfte und Genesene Zutritt, wobei sie auch noch einen frischen Negativ-Test brauchten. Trotz der Lockerungen bleibt die Maskenpflicht in Innenbereichen aber überwiegend bestehen. Abseits fester Plätze gilt sie etwa in Gaststätten weiter. Sie entfällt dort aber bei geschlossenen Privatveranstaltungen wie Familienfeiern in gesonderten Räumen, wenn sich dort keine anderen Gäste aufhalten.

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte Mitte Februar Öffnungsmaßnahmen in zwei Schritten angekündigt und von einem weiteren Schritt in Richtung Normalität gesprochen. Er begründete das Vorgehen mit der vergleichsweise hohen Impfquote und der Tatsache, dass Kliniken im Norden derzeit keine Überlastung droht.

Beim Sport drinnen greift künftig auch 3G. Das gilt auch für Saunen, Dampfbäder und Whirlpools. Diskotheken dürfen öffnen, aber nur mit 2G plus. Wer dort tanzen will, muss aber keine Maske tragen.

Bei Veranstaltungen drinnen sind nun bis zu 6000 Gäste zugelassen, zum Beispiel beim Handball. Draußen - wie beispielsweise im Fußballstadion - sind bis zu 25 000 Gäste erlaubt. Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von dieser Obergrenze zulassen.

Die geänderte Verordnung gilt bis zum 19. März. Am Tag danach sollen laut Regierungsmitteilung vom 15. Februar in den genannten Bereichen auch die 3G-Regelungen fallen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.