Corona-Schutzvorschriften in Betrieben sollen gelockert werden

| Politik Politik

In Deutschlands Betrieben sollen ab dem Frühlingsanfang in einer Woche lockerere Corona-Regeln gelten. Im Entwurf einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums ist vorgesehen, dass die Arbeitgeber selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festlegen sollen. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, andere Medien hatten zuvor ebenfalls darüber berichtet.

Die Arbeitgeber sollen dabei auch das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Prüfen sollen sie dann dem Entwurf zufolge, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden.

Bis einschließlich 19. März sind Arbeitgeber noch verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gibt, gilt derzeit auch noch eine Maskenpflicht. Neben diesen Regeln gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Beschäftigte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen. Homeoffice ist Pflicht, wenn es von der Art der Arbeit her möglich ist.

Geplant ist, dass die neue Verordnung am Mittwoch im Kabinett beschlossen wird. Im Bundestag soll ebenfalls am Mittwoch ein umstrittener Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) erstmals beraten werden, der den Wegfall der meisten bundesweiten Corona-Schutzauflagen vorsieht. 

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: «Wir müssen gemeinsam weiter dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz kein Infektionsort wird.» Deshalb sollten auch hier Basisschutzmaßnahmen erhalten bleiben.

Corona-Auflagen: Arbeitgeber begrüßen Wegfall

Die Arbeitgeber in Deutschland haben den geplanten Wegfall der Corona-Auflagen für Unternehmen begrüßt, gleichzeitig aber die Beibehaltung von Schutzmaßnahmen zugesagt. «Die jetzt vorgesehenen Flexibilisierungen für die Betriebe sind notwendig und sinnvoll», sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Sie seien die gebotene Reaktion auf die betrieblichen Schutzkonzepte und die hohe Impfquote der Beschäftigten. «Auch nach Aufhebung der gesetzlichen 3G-Zugangsregelung und dem Wegfall der Verpflichtung zu mobiler Arbeit wird die Wirtschaft weiterhin wirksame Schutzmaßnahmen beibehalten», kündigte Dulger an.

Im Entwurf einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums ist vorgesehen, dass die Arbeitgeber selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festlegen sollen. Die Verordnung soll voraussichtlich am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.

Dulger sagte, auch mobile Arbeit werde ohne gesetzlichen Zwang in den Betrieben weiter genutzt werden. «Es ist daher überflüssig, dass das Bundesarbeitsministerium entgegen dem Beschluss der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers das Homeoffice wieder zum Teil durch die Hintertür in der Arbeitsschutzverordnung verankern will», kritisierte er.

In dem Verordnungsentwurf ist der Hinweis enthalten, dass keine gesetzliche Verpflichtung zum Homeoffice bestehe, sondern der Arbeitgeber die Möglichkeit habe, seinen Beschäftigten Homeoffice anzubieten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.