Corona-Testpflicht für Unternehmen im April?

| Politik Politik

In der Debatte um eine mögliche Corona-Testpflicht für Unternehmen macht Kanzleramtsminister Helge Braun Druck. «Es gibt eine Selbstverpflichtung der Unternehmen, dass jeder Mitarbeiter, der nicht im Homeoffice ist, zweimal pro Woche getestet wird. Bis Anfang April soll die Struktur dafür stehen», sagte der CDU-Politiker der «Bild am Sonntag». Wenn zu wenige Firmen diese Möglichkeit bis Anfang April anbieten, müssten die Unternehmen dazu verpflichtet werden, kündigte Braun an.

Ab welchem Anteil die Pflicht konkret eintreten solle, sagte Braun nicht. «Wir haben keine Quote festgelegt. Klar ist, wenn es nicht Zweidrittel bis Dreiviertel der Firmen sind, ist es zu wenig.» Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte in der vergangenen Woche von «Richtung 90 Prozent» gesprochen. Merkel kündigte eine Entscheidung für Mitte April an.

Ihr Parteikollege und Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann sprach sich am Sonntag gegen eine Testpflicht aus. «Ich vertraue hier auf Einsicht und Eigenverantwortung», sagte Althusmann dem «Handelsblatt». Auch der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, kritisierte in der Zeitung eine Testpflicht, weil es bereits eine große Testbereitsschaft in der Wirtschaft gebe. «Eine Testpflicht ist deshalb zum gegebenen Zeitpunkt vor allem eine Misstrauenserklärung der Politik an die Unternehmen in ihrer Gesamtheit, für die es keine Grundlage gibt», sagte Hüther.

SPD-Chef Norbert Walter-Borjans sprach sich am Samstag unabhängig von einer Quote für eine Testpflicht in Unternehmen aus. «Es braucht sofort eine bundesweite Testpflicht für Unternehmen», sagte er der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Zweimal pro Woche müssten die Arbeitgeber alle Angestellten testen. «Für einen freiwilligen Test-Appell ist es viel zu spät, weil einfach nicht alle Betriebe mitmachen.»

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) setzt dagegen auf eine Selbstverpflichtung der Betriebe. Das hatte Heil noch am Freitag im ZDF-«Morgenmagazin» bekräftigt. «Aber wenn das nicht passiert, muss auch klar sein, werden wir ein verpflichtendes Testangebot machen», wendete Heil ein.

Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf hält eine Verpflichtung für den falschen Weg: «Logistisch ist das schlicht nicht umsetzbar. Hinzu kommt: Die Tests stehen gar nicht in ausreichender Stückzahl zur Verfügung und die Beschränkung auf die Betriebe ist grob unfair», sagte er der «Bild am Sonntag».

In Berlin ist die Testpflicht für Unternehmen seit Samstag bereits beschlossene Sache. Arbeitgeber würden verpflichtet, ihren Mitarbeitern künftig zweimal in der Woche einen Corona-Test zu ermöglichen, kündigte der Regierende Bürgermeister Michael Müller an. Außerdem kommt eine Homeoffice-Pflicht für Unternehmen. Laut Senat ist Berlin das erste Bundesland, das diesen Schritt geht, weil die Regeln auf Bundesebene nicht ausreichten und Firmen zu wenig aktiv geworden seien. Demnach sollen Berliner Unternehmen künftig 50 Prozent ihrer Büroarbeitsplätze im Homeoffice anbieten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.