Corona-Verordnung Rheinland-Pfalz: Erleichterungen bei Testpflicht in Gastronomie

| Politik Politik

Corona-Verordnung Rheinland-Pfalz: An diesem Freitag treten in Rheinland-Pfalz neue Regeln bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Verkürzungen der Quarantänezeiten sollen wichtige Versorgungsbereiche am Laufen halten, auch wenn die Zahl der Infizierten stark steigt. Bei Besuchen in Lokalen sollen im Rahmen der 2G-plus-Regelung auch Menschen, die frisch - das heißt vor weniger als drei Monaten - doppelt geimpft beziehungsweise genesen oder die nach einer doppelten Impfung genesen sind, von der Testpflicht befreit werden. Damit gilt für diese Gruppe dieselbe Ausnahmeregelung wie für Personen mit Booster-Impfung.

Kontaktpersonen von Infizierten, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen, werden nach Angaben der Landesregierung von der Quarantäne ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für frisch Geimpfte und Genesene. Für alle anderen Kontaktpersonen gibt es laut Gesundheitsministerium eine zehntägige Quarantäne, ebenso lange wie bei Infizierten mit einer zehntägigen Isolation. Mit einem negativen Test soll es möglich sein, bereits nach sieben Tagen die Quarantäne oder Isolation zu beenden. Bislang mussten sich Kontaktpersonen eines Menschen, der mit der als besonders ansteckend geltenden Omikron-Virusvariante infiziert ist, an eine strikte Quarantäne von 14 Tagen halten, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden konnte.

Die Anpassung der Quarantäneregelung begründete die Landesregierung damit, dass die Infektionen mit der Omikron-Variante auch nach Meinung des Expertenrates der Bundesregierung einen milderen Krankheitsverlauf zeigten. Diese Variante ist nach Angaben der Landesregierung inzwischen auch in Rheinland-Pfalz dominierend.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Jungen und Mädchen in der Kinderbetreuung, die Kontaktpersonen sind, kann die Quarantäne nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind bei «bestehendem hohen Schutzniveau» wie etwa tägliche Testungen und Maskenpflicht möglich. Andere Maßnahmen wie die Schließung von Clubs und Diskotheken bleiben bestehen.

Rechtlich gegossen werden die Neuregelungen laut Gesundheitsministerium in einer sogenannten Absonderungsverordnung sowie in einer Änderung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Da es sich bei Omikron um eine als «besorgniserregend eingestufte Variante» handelt, könnten die Bundesländer eigene Maßnahmen ergreifen, hieß es. Der Bund passt seine Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung ebenfalls an, an diesem Freitag soll der Bundesrat darüber entscheiden. Rheinland-Pfalz berücksichtigt laut Ministerium die dort angestrebten Maßnahmen mit den beiden Verordnungen bereits im Vorgriff.

Aus der Wirtschaft gab es bereits positive Reaktionen auf die Änderungen. So begrüßte der Landesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) die Ausnahmeregelung für frische Geimpfte und Genesene. Die Gästegruppe, die keinen zusätzlichen Test machen müsse, werde dadurch erheblich erweitert, was zu weniger Verärgerung bei den Gästen führe, die als Vollimmunisierte beziehungsweise Genesene kein Verständnis für die Testpflicht aufbrächten. Die Industrie und Handelskammer (IHK) für die Pfalz erklärte, die Verkürzung der Quarantänezeiten helfe der Wirtschaft und damit auch vielen Betriebe der kritischen Infrastruktur, arbeitsfähig zu bleiben, auch wenn viele Mitarbeitende erkranken und in Quarantäne sein sollten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.