Corona Verordnung Saarland - 2G-plus-Regel in Außengastronomie

| Politik Politik

Corona Verordnung Saarland: Im Saarland treten neue Corona-Regeln zur Quarantäne am Freitag (14.01.) in Kraft. Auf der Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 7. Januar sieht eine angepasste Verordnung vor, die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter zu verkürzen und zu vereinfachen.

Demnach sind dann Kontaktpersonen ohne Symptome von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben oder ihre Grundimmunisierung (in der Regel zweimal geimpft) weniger als drei Monate zurückliegt. Auch Genesene, deren positives PCR-Testergebnis jünger als drei Monate ist, müssen künftig nicht mehr in Quarantäne.

Für alle Übrigen enden in der Regel Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen, wenn sie sich nicht vorher «freitesten» lassen. Das geht frühestens nach sieben Tagen. Bei Schülern und Kindern über drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist das «Freitesten» fünf Tage nach der «Absonderung» möglich. Auch hier gilt: Sie dürfen keine Symptome haben. Die neue Corona-Verordnung im Saarland gilt bis 28. Januar.

Corona Verordnung Saarland: 2G-plus-Regel in Außengastronomie

Ab Freitag greift zudem die 2G-plus-Regel in Außenbereichen der Gastronomie. Das heißt: Zutritt haben dort nur geboosterte Personen sowie zweifach Geimpfte oder Genesene mit negativem Testergebnis. Neu ist laut Gesundheitsministerium auch, dass Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern untersagt sind.

Der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Saar, Frank C. Hohrath, kritisierte den Schritt im Saarland dennoch scharf. „Politik muss auch in Krisenzeiten berechenbar bleiben!“, heißt es in einem internen Schreiben. Ministerpräsident Hans (CDU) habe nach der MPK versichert, dass sich im Land durch deren Beschluss nichts ändere.

Und: Um Einlasskontrollen in Geschäften und Betrieben zu vereinfachen, kann ein Betreiber oder ein beauftragter Dritter für mehrere Händler die Einhaltung der Nachweispflicht kontrollieren und das beispielsweise durch Armbändchen für Kunden deutlich machen. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.