DEHOGA-Berlin: Lockerungen müssen Betrieben Umsatz ermöglichen

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Künftige Lockerungen der derzeitigen Corona-Einschränkungen müssen aus Sicht des Berliner DEHOGA der Branche einen überlebensfähigen Umsatz ermöglichen. «Restaurant- und Biergärten-Öffnungszeiten bis 18.00 Uhr garantieren das zum Beispiel nicht», teilte Thomas Lengfelder, Hauptgeschäftsführer des Dehoga-Landesverbands Berlin, auf Anfrage mit. «Kosten für Betriebe ohne jegliche Chance auf Ertrag auf Grund zu starker Beschränkungen wären fatal.» Lengfelder forderte daher, Öffnungszeiten bis mindestens 22.00 Uhr zu ermöglichen.

Die Chefs der einzelnen Bundesländer beraten am Mittwoch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über das weitere Bestehen der Maßnahmen über den 19. April hinaus. Bis dahin gelten im ganzen Land bislang weitreichende Kontaktbeschränkungen, um die Ausbreitung von Sars-CoV-2 einzudämmen.

Der Bundesverband hatte mit Blick auf eine künftige Lockerung der Maßnahmen eine einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern gefordert. «Ganz wichtig ist für die Branche und die Bevölkerung, dass die Regelungen verständlich und bundesweit einheitlich sind», sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der Deutschen Presse-Agentur. Zudem forderte sie eine frühzeitige Ankündigung möglicher Lockerungen. «Es muss so rechtzeitig sein, dass die Betriebe Zeit für den Wareneinkauf, die Personaleinsatzplanung und für die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen haben. Drei Arbeitstage wären ausreichend.» (dpa)

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