DEHOGA Brandenburg kritisiert 2G-Regel - gemischte Gefühle in Niedersachsen

| Politik Politik

Der Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg hat die sogenannte 2G-Regel als Option für Betreiber von Lokalen und Hotels in der Corona-Pandemie kritisiert. «Wir wollen Gastgeber für alle sein», sagte DEHOGA-Präsident Olaf Schöpe der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Man könne nicht eine ganze Menschengruppe ausgrenzen. Die 2G-Regel bedeutet, dass nur Geimpften und Genesenen Zutritt zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens erlaubt wird.

Die übergroße Mehrheit der Branche lehne die 2G-Regel ab und bleibe bei einem Einlass von Genesenen, Geimpften und Getesteten, betonte Schöpe. «Alle wollen ihre Gäste nicht verlieren. Das zeigt aber einmal mehr, dass durch solche politischen Entscheidungen vielleicht sogar unsere Branche auseinanderdividiert wird», sagte er weiter. «Wenn sich 3G bewährt hat, warum müssen wir noch einen drauf setzen?» Zunächst hatte der rbb berichtet.

Wer ein Lokal, ein Hotel oder eine Veranstaltung besucht, wird ab Donnerstag in Brandenburg möglicherweise nur noch mit Corona-Impfung oder überstandener Covid-19-Erkrankung eingelassen. Das Kabinett beschloss am Dienstag, diese 2G-Regel als Option für die Betreiber einzuführen. Sie haben die Möglichkeit, nicht Geimpfte oder nicht Genesene außen vor zu lassen, Kinder bis zu zwölf Jahren sind ausgenommen.

Sorgen macht sich Schöpe, dass durch die 2G-Regel das Problem des Fachkräftemangels in Brandenburg noch verschärft wird, wenn Ungeimpfte in Hotels und Gaststätten nicht mehr beschäftigt werden. Diese Regel müsste überdacht werden, forderte er. Die Gastrobranche habe in den drei vorangegangenen Corona-Wellen bewiesen, dass sie nicht Pandemietreiber sei, sie werde jetzt wieder «geopfert».

Niedersachsen: Gemischte Gefühle hinsichtlich 2G-Regel bei Gastronomen

Die Gastronomen in Niedersachsen blicken nach Angaben des DEHOGA im Land mit gemischten Gefühlen auf die geplante freiwillige Ausweitung der 2G-Regel auf Gastronomie, Kultur und Veranstaltungswirtschaft. Von den Mitgliedern der Dehoga seien sehr unterschiedliche Rückmeldungen gekommen, sagte Geschäftsführerin Renate Mitulla der dpa am Mittwoch.

Nach der 2G-Regel wird der Zutritt zu bestimmten Bereichen nur dann gewährt, wenn Menschen gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind. Ein negativer Corona-Schnelltest reicht dann in der Regel nicht mehr aus. Wenn sich ein Betrieb dafür entscheidet, die 2G-Regel bei sich umzusetzen, soll er auf die Durchsetzung von Maskenpflicht und Abstandsregeln verzichten können. Die Corona-Verordnung des Landes soll in der kommenden Woche angepasst werden und Betrieben diese Möglichkeit eröffnen, wie Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag ankündigte.

Laut DEHOGA befürwortet die Mehrheit der Gastronomen in Niedersachsen die 2G-Regel, erwartet aber auch, dass sie die angekündigten Erleichterungen dann auch tatsächlich umsetzen können. «Sie brauchen die Sicherheit, dass sie ihren Gästen sagen können: Jawohl, ihr könnt wieder bei uns feiern», sagte Mitulla. Rund ein Drittel sind laut dem DEHOGA dagegen. «Viele Betriebe wollen niemanden ausgrenzen, sie wollen weiterhin auch Menschen ohne Impfung in ihren Betrieben willkommen heißen. Sie sagen: Wir sind eine gastfreundliche Branche und wollen wirklich jeden zulassen», erklärte die Geschäftsführerin.

«Wir hoffen, dass diese Zeit bald an uns vorbeigeht», ergänzte Mitulla. Die Kontrolle der Einlassregeln sei für die Betriebe sehr aufwendig und personalintensiv - und angesichts fehlenden Personals oftmals eine große Herausforderung. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.