DEHOGA fordert Verzicht auf Beherbergungsverbot

| Politik Politik

Der DEHOGA in Rheinland-Pfalz fordert den Verzicht auf das geplante Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Corona-Risikogebieten. «Seit der öffentlichen Berichterstattung über die Beherbergungsverbote überrollt eine Stornowelle unsere Beherbergungsbetriebe und verhagelt uns das dringend benötigte Geschäft in den Herbstferien», kritisierte am Freitag der rheinland-pfälzische Dehoga-Präsident Gereon Haumann. Er befürchte, dass es mit der steigenden Zahl von Risikogebieten und der Verunsicherung eigentlich reisewilliger möglicher Gäste «zu einem schleichenden Lockdown für unsere Betriebe kommt». Das wäre unangemessen.

Die Landesregierung in Mainz teilte am Freitagmittag mit: «Das Beherbergungsverbot gilt noch nicht, aber es wird zeitnah kommen.» Es sei noch in der Abstimmung zwischen Ministerien. Auf ein Beherbergungsverbot hatten sich Länder und Bund geeinigt. Ausgenommen sein werden nach früheren Angaben der Landesregierung - wie bisher bei der Quarantäne - Geschäftsreisen und Reisen aus triftigen Gründen, ebenso Menschen aus Risikogebieten mit einem aktuellen negativen Corona-Test.

Der Dehoga verwies darauf, dass in Rheinland-Pfalz einreisende Touristen aus deutschen und ausländischen Risikogebieten schon laut der geltenden 11. Corona-Bekämpfungsverordnung einen negativen Test nachweisen müssten, der vor nicht mehr als 48 Stunden gemacht worden sei. Es gebe also bereits Regelungen für diese Gästegruppe.

Bislang gilt in Rheinland-Pfalz darüber hinaus, dass Urlauber aus Gebieten mit mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen grundsätzlich auch anreisen dürfen, wenn sie sich dann in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Das dürften aber nur wenige Touristen auf sich nehmen wollen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.