DEHOGA: Fragen und Antworten zur „Arbeit auf Abruf“

| Politik Politik

Im Januar 2019 treten einige gesetzliche Änderungen bei der „Arbeit auf Abruf“ in Kraft. Der DEHOGA Bundesverband hat daher die Gesetzesänderungen zum Anlass genommen, das Thema Arbeit auf Abruf in „FAQ’s“ darzustellen. Darin werden auch Fragestellungen dargestellt, die aktuell keine gesetzliche Änderung erfahren haben, jedoch zukünftig eine größere praktische Relevanz bekommen könnten.

Insbesondere sieht § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz dann vor, dass eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart gilt, wenn keine andere Vereinbarung über eine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit besteht. Diese 20 Stunden müssen im Zweifelsfall – egal ob tatsächlich gearbeitet wurde oder nicht – bezahlt werden. Außerdem werden die Möglichkeiten der Über- und Unterschreitung bei vertraglichen Höchst- und Mindestarbeitszeiten gesetzlich fixiert. Die Berechnung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Feiertag wird speziell geregelt. 

Ziel der Koalition ist es, die Verlässlichkeit der Abrufarbeit für Arbeitnehmer zu verbessern und zu verhindern, dass unternehmerische Risiken von den Mitarbeitern getragen werden müssen. Durch die stärkeren gesetzlichen Reglementierungen wird allerdings Hoteliers und Gastronomen, die zum Beispiel Biergarten- oder Veranstaltungsgeschäft mit Abrufkräften arbeiten, die Flexibilität erschwert und mit zusätzlichen finanziellen Risiken belegt. Daher ist es jetzt noch wichtiger, sich als Unternehmer mit den Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit auf Abruf zu befassen und ggf. Prozesse und alte und neue Arbeitsverträge anzupassen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.