DEHOGA: Fragen und Antworten zur „Arbeit auf Abruf“

| Politik Politik

Im Januar 2019 treten einige gesetzliche Änderungen bei der „Arbeit auf Abruf“ in Kraft. Der DEHOGA Bundesverband hat daher die Gesetzesänderungen zum Anlass genommen, das Thema Arbeit auf Abruf in „FAQ’s“ darzustellen. Darin werden auch Fragestellungen dargestellt, die aktuell keine gesetzliche Änderung erfahren haben, jedoch zukünftig eine größere praktische Relevanz bekommen könnten.

Insbesondere sieht § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz dann vor, dass eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart gilt, wenn keine andere Vereinbarung über eine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit besteht. Diese 20 Stunden müssen im Zweifelsfall – egal ob tatsächlich gearbeitet wurde oder nicht – bezahlt werden. Außerdem werden die Möglichkeiten der Über- und Unterschreitung bei vertraglichen Höchst- und Mindestarbeitszeiten gesetzlich fixiert. Die Berechnung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Feiertag wird speziell geregelt. 

Ziel der Koalition ist es, die Verlässlichkeit der Abrufarbeit für Arbeitnehmer zu verbessern und zu verhindern, dass unternehmerische Risiken von den Mitarbeitern getragen werden müssen. Durch die stärkeren gesetzlichen Reglementierungen wird allerdings Hoteliers und Gastronomen, die zum Beispiel Biergarten- oder Veranstaltungsgeschäft mit Abrufkräften arbeiten, die Flexibilität erschwert und mit zusätzlichen finanziellen Risiken belegt. Daher ist es jetzt noch wichtiger, sich als Unternehmer mit den Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit auf Abruf zu befassen und ggf. Prozesse und alte und neue Arbeitsverträge anzupassen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.