DEHOGA-Geschäftsführerin Ingrid Hartges: „Azubi-Mindestlohn betriebswirtschaftlich kein Problem, aber ordnungspolitisch“

| Politik Politik

Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), Ingrid Hartges, kritisiert den geplanten Mindestlohn für Auszubildende. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sei das Vorhaben für ihre Branche zwar kein Problem, doch drohe der Azubi-Mindestlohn politisch instrumentalisiert zu werden, sagte sie im Inforadio vom rbb.

Hartges äußerte aber die Befürchtung, dass der Azubi-Mindestlohn politisch instrumentalisiert werden könnte: „Es gibt ja immer wieder einen Überbietungswettbewerb zwischen den Parteien, den Mindestlohn auf zwölf oder mehr Euro anzuheben. Und das erachten wir für sehr gefährlich." Denn letztlich würden Arbeitsplätze von mittelständischen Unternehmen geschaffen und nicht von der Politik. "Wir sagen ganz klar: Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, das zu regeln. Ordnungs- und bildungspolitisch wäre es der falsche Weg.“

Zu vereinbaren, wie viel Geld Lehrlinge verdienen, sei stattdessen Aufgabe der Gewerkschaft und der DEHOGA-Landesverbände, so Hartges. Dass das in ihrer Branche gut funktioniere, zeige sich an den überproportionalen Lohnzuwächsen der vergangenen Jahre im Hotel- und Gaststättengewerbe.

Hintergrund: Auszubildende sollen künftig in allen Branchen mindestens 515 Euro pro Monat verdienen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht erstmals in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Azubis vor. Bis 2023 soll der Azubi-Mindestlohn auf 620 Euro pro Monat steigen. Tarifgebundene Unternehmen in Hotellerie und Gastronomie liegen bei der Ausbildungsvergütung allerdings heute schon deutlich über dieser Schwelle.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.