Dehoga Hessen begrüßt Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD

| Politik Politik

De vergangenen Jahre haben das hessische Gastgewerbe vor große Herausforderungen gestellt, durch den Verlust von 20 Prozent des Fachpersonals, durch die Inflation und eine völlig neue Kostenumgebung sowie durch zahlreiche Betriebsaufgaben.

Auf den 184 Seiten des schwarz-roten Koalitionsvertrages bekennt sich die neue Landesregierung in Hessen zur Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Tourismus. „Die Tourismusbranche in Hessen ist nicht nur ein wichtiger Wirtschaftszweig, sondern trägt auch maßgeblich zur Lebensraumgestaltung vor Ort bei.“

Die gute Zusammenarbeit mit der Tourismusbranche will die neue Landesregierung auch in der Zukunft fortführen und u.a. den Austausch in Form des „Runden Tisch Tourismus“ in regelmäßigen Abständen fortsetzen. Der Dehoga Hessen begrüßt es sehr, dass eine langersehnte Forderung zur Stärkung von Hotellerie und Gastronomie im ländlichen Raum im Koalitionsvertrag verankert ist.

„Unsere Dorfgasthäuser und ländlichen Hotels sind die Wohnzimmer Hessens, Orte der Begegnung, Seelen der Region und touristische Anziehungspunkte. Sie spielen somit eine bedeutende Rolle als soziale Treffpunkte und als wirtschaftliche Akteure“, sagt Robert Mangold, Präsident des Dehoga Hessen.

„Auch wenn sich nicht alle unserer Forderungen im Koalitionsvertrag wiederfinden lassen, haben wir stark darauf hingewirkt, dass der Tourismus wieder in einem Ministerium angesiedelt sein wird“, so Mangold. Bisher lag die Zuständigkeit für ländlichen Tourismus im Umweltministerium im Kontext ländliche Regionalentwicklung. Die Bündelung in einem Ministerium wird die Förderung des Tourismus wirkungsvoller gestalten und wurde schon lange vom Dehoga Hessen gefordert.

„Der Koalitionsvertrag mit seinem Bekenntnis zur Stärkung des ländlichen Raums gibt den hessischen Betrieben wieder etwas mehr Zuversicht nach den Enttäuschungen und der Fehlentscheidung der Ampelregierung in Berlin, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Speisen nicht weiterzuführen“, so der Präsident des Dehoga Hessen weiter.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.