Dehoga in Sachsen warnt vor verstärktem Fachkräftemangel

| Politik Politik

Die sächsische Hotel- und Gastronomiebranche befürchtet durch die coronabedingten Schließungen eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels. «Das könnte schon der zweite Aderlass nach dem letzten Lockdown werden», sagte der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Sachsen, Axel Klein. Durch die erste Phase der coronabedingten Schließungen hätten schon 20 Prozent der Angestellten gekündigt. «Jetzt könnten es noch einmal 20 Prozent sein. Die wiederzugewinnen, ist ganz schwierig.» Seinen Angaben zufolge arbeiten rund 52 000 Menschen in Sachsen in Hotels und Gaststätten.

Klein begrüßte, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Aufstockung des bis Ende März verlängerten Kurzarbeitergelds ermöglichen will. «Für die Beschäftigten macht es schon einen Unterschied, ob sie 60 oder 80 Prozent ihres Gehalts bekommen», sagte Klein. Dennoch bleibe die Gefahr einer Abwanderung von Fachkräften. «Je länger der Lockdown dauert, desto akuter ist die Gefahr.»

Dass die Hotels laut der aktuell geltenden Corona-Notfallverordnung keine Touristen mehr beherbergen dürfen, sei nicht nachvollziehbar, sagte Klein. Die Hotels seien auch für das Modell 2G+ offen gewesen, bei dem sich auch Geimpfte und Genesene testen müssten. «Außerdem muss man sagen, dass unsere Branche keine Treiberin der Pandemie ist.» Die momentane Schließung führe dazu, dass Touristen eben in den Nachbarregionen Urlaub machten.

Der Verband unterstützt zurzeit einen von der Schließung betroffenen Hotelier aus Eibenstock (Erzgebirgskreis) bei einer Klage gegen die Corona-Notfallverordnung. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen steht allerdings noch aus.

Ähnlich beurteilte Klein auch den aktuellen Plan der Landesregierung, dass Restaurants in Hotspot-Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 1500 schließen müssen. «Dann fahren die Leute eben in die Nachbar-Landkreise», sagte Klein. Zurzeit dürfen Gastronomiebetriebe in Sachsen Geimpfte und Genesene zwischen 6.00 und 20.00 Uhr empfangen. Das Kabinett will am Freitag über die Hotspot-Regelung entscheiden. Sie könnte am Montag in Kraft treten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.