DEHOGA-Information: Mögliche Ansprüche auf Miet- oder Pachtreduzierung wegen der Corona-Krise

| Politik Politik

Der DEHOGA Bundesverband hat juristisch prüfen lassen, ob Mieter und Pächter wegen der Corona-Krise und den damit verbundenen massiven Umsatzverlusten gegebenenfalls Ansprüche gegen die Vermieter oder Verpächter auf Miet- oder Pachtreduzierung haben. Fest steht: Hoteliers und Gastronomen sollten unverzüglich handeln.

Auch wenn die Rechtslage nicht abschließend geklärt ist und vom Einzelfall abhängt, gibt der DEHOGA eine rechtliche Einschätzung ab und zeigt Handlungsoptionen auf.

Der DEHOGA betont in einem Rundschreiben an seine Mitglieder, dass jeder Betrieb muss selbst abwägen müsse, wie er sich gegenüber Vermietern oder Verpächtern in dieser besonderen Situation verhalte. Wenn Maßnahmen zu Pacht oder Miete als unumgänglich angesehen werden, sei es grundsätzlich ratsam, zunächst Kontakt mit dem Vermieter oder Verpächter aufzunehmen, um mit diesem eine Regelung im gegenseitigen Einvernehmen zu treffen, die Miete oder Pacht angemessen zu reduzieren oder zumindest (teilweise) zu stunden.

Sofern mit dem Vermieter oder Verpächter keine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann, sollten Hoteliers und Gastronomen in dem Zeitraum, in dem ihr Betrieb durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie schwerwiegend gestört sei, auf jeden Fall zunächst unter Vorbehalt der Rückforderung an die Vermieter oder Verpächter zahlen. Hierüber sollten die Gastgeber die Vermieter oder Verpächter entsprechend informieren. Durch ein solches Vorgehen bestehe weiterhin die Option, die gezahlte Miete oder Pacht später zurückzufordern für den Fall, dass gerichtliche Entscheidungen ergehen sollten, nach denen die Mieter oder Pächter tatsächlich nicht verpflichtet waren, die volle Schuld zu zahlen. In der schriftlichen Anzeige sollte konkret angegeben werden, seit wann massive Umsatzverluste zu verzeichnen sind und insbesondere, seit wann der Betrieb ggf. geschlossen wurde.

Hierzu gibt es ein Muster-Anschreiben mit Bausteinen für ihre Reaktionsmöglichkeiten gegenüber dem Vermieter/Verpächter.

Der DEHOGA weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei nur um einen denkbaren Vorschlag eines Anschreibens an den Vermieter oder Verpächter handelt. Andere Formulierungen seien ebenso gut denkbar. Jedes konkrete Anschreiben sollte auf die konkrete individuelle Konstellation des Einzelfalls angepasst werden.

Da die Pachten in der Regel am 3. eines Monats fällig seien, bestehe für viele Betroffene rascher Handlungsbedarf.

Über aktuelle Fragen und Entwicklungen hält der Bundesverband auch auf www.dehoga-corona.de auf dem Laufenden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit Jahresbeginn wird für Speisen in Gaststätten wieder eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben. Alle Bestrebungen des Tourismuslandes MV, dauerhaft 7 Prozent festzuschreiben, waren erfolglos. Doch die rot-rote Koalition gibt nicht auf.

Mit einem in diesem Jahr mit bis zu rund acht Millionen ausgestatteten Programm will die rheinland-pfälzische Landesregierung Betreibern von Restaurants, Hotels und Campingplätzen unter die Arme greifen. Es solle beim Ausbau touristischer Angebote unterstützen, teilte das Wirtschaftsministerium mit.

 

Mecklenburg-Vorpommern hält an seiner Forderung fest, den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent zu senken. Bei einer Debatte im Landtag kam es zuvor zu gegenseitigen Schuldzuweisungen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband wendet sich in einer Mitteilung gegen jedwede Positionen und Aktivitäten, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Das Gastgewerbe in Deutschland stehe für Gastfreundschaft, Toleranz und Vielfalt.

Der Bundestag hat die Gesetze zur Verbesserung der Rückführung von Geflüchteten und zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Darin enthalten sind auch einige Regelungen, die die Beschäftigungsmöglichkeiten von bereits in Deutschland lebenden Geflüchteten mit Bleibeperspektive erleichtern.

Die Lokführergewerkschaft GDL hat die Beschäftigten der Deutschen Bahn zum nächsten Streik aufgerufen. Dieser werde im Personenverkehr am frühen Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen und bis Montag kommender Woche, 18.00 Uhr andauern, teilte die Gewerkschaft in der Nacht zu Montag mit.

Gegen lebhafte Debatten im Bundestag hat niemand etwas einzuwenden - gegen ungebührliches Verhalten schon. Dann setzt es vom Präsidium einen Ordnungsruf. Das geschieht derzeit ziemlich oft. Mehr als die Hälfte aller Ordnungsrufe entfiel im vergangenen Jahr auf nur eine Partei.

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen sich für den Erhalt des von der Schließung bedrohten Musikclubs Molotow im Hamburger Stadtteil St. Pauli einsetzen. Hintergrund ist die Kündigung des Mietvertrags, weil an der Stelle in St. Pauli ein Hotel entstehen soll.

Weniger Zucker, Fett und Salz beim Essen vor allem für Kinder, mehr Bio und Regionales beim Mittagstisch in der Kantine: Das Bundeskabinett beschloss dazu jetzt eine Strategie​​​​​​​ mit Zielen und Maßnahmen. Eine wichtige Rolle sollen Kantinen und Mensen in Unternehmen und anderen Einrichtungen spielen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will den Kampf gegen den Arbeitskräftemangel in Deutschland intensivieren. Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung die Möglichkeit eines Rechtsanspruchs auf flexibles Arbeiten für Beschäftigte prüfen solle, wie aus dem Entwurf des neuen Jahreswirtschaftsberichts hervorgeht.