Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Kernpunkt des Beschlusses ist unter anderem eine Erhöhung der Pauschalsteuer bei Minijobs von zweiauffünfProzent. Von dieser steuerlichen Maßnahme ist vor allem das Gastgewerbe betroffen, da dort nach Angaben des Verbandes jeder zweite Beschäftigte auf Minijobbasis arbeitet.
Erhöhung gefährdet Beschäftigung
Der Dehogakritisiert den Beschluss der Bundesregierung scharf. Verbandspräsident Guido Zöllick erklärt dazu, dass wer sich politisch zum Minijob bekenne, diesen auch bezahlbar halten müsse. Die Erhöhung der Pauschalsteuer sei das völlig falsche Signal und greife unmittelbar die Beschäftigungsfähigkeit der Branche an. Nach Angaben des Verbandes nehmen solche Maßnahmen Betrieben wie Beschäftigten die notwendige Flexibilität in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Steigende Personalkosten belasten Gastronomie
Für gastgewerbliche Betriebe stellen die steigenden Personalkosten die mit Abstand größte Herausforderung dar. Der Verband verweist darauf, dass Minijobber gerade abends, an Wochenenden, bei Veranstaltungen und in Saisonzeiten unverzichtbar sind. Bereits kurz vor der Sommerpause wurde der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung von 13 auf 17,5 Prozent angehoben. Weitere Belastungen durch einen Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung stehen demnach ebenfalls im Raum.
Angesichts dieser Entwicklungen fordert der DEHOGA Bundesverband den Bundestag zu dringenden Nachbesserungen auf. Ziel müsse es sein, weitere Belastungen zu verhindern und eine Steuerpolitik zu etablieren, die Arbeit und Unternehmertum tatsächlich entlastet. Da viele Betriebe im Gastgewerbe mittelständische Personenunternehmen sind und ihre Gewinne über die Einkommensteuer versteuern, entziehen zusätzliche Lasten ihnen die Mittel für Investitionen und Arbeitsplätze.
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