DEHOGA kritisiert geplantes Bußgeld für falsche Kontaktangaben in Schleswig-Holstein

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Schleswig-Holsteins Pläne für ein im Ländervergleich extrem hohes Bußgeld von 1000 Euro für vorsätzlich falsche Kontaktangaben beim Restaurantbesuch, stößt auf scharfe Kritik der Branche. «Wir halten eine pure Erhöhung des Bußgeldes für nicht zielführend», sagte der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes im Norden, Stefan Scholtis, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. «Wir reden hier von einer Gaststätte und nicht von einem hochsensiblen Bereich, in dem man den Ausweis vorzeigen muss.»

Auf 50 Euro Mindestbußgeld hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag bei ihrer Videoschalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) für falsche Angaben auf Kontaktlisten verständigt. In Schleswig-Holstein sollen dafür jedoch 1000 Euro fällig werden und das pro Gast. «Das ist Vorsatz, wenn man Kontaktlisten nicht richtig ausfüllt», hatte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) das Vorgehen begründet. Solches Verhalten von Gästen sei kein Kavaliersdelikt.

Der Dehoga-Hauptgeschäftsführer verwies auf die Probleme, entsprechendes Bußgeld zu verhängen. Zwar seien die Mitarbeiter aufmerksam und dazu aufgerufen, die Plausibilität der Angaben in Kontaktlisten zu prüfen. Praktisch nicht möglich sei es aber, Namen und Anschriften der Gäste auf ihre Korrektheit zu prüfen. «Der Gast ist weg, wenn der Zettel falsch ausgefüllt wurde.» Zudem habe es im Norden bislang nur in Einzelfällen Infektionsgeschehen in den Betrieben gegeben. Das Vorgehen Schleswig-Holsteins erfülle seinen Zweck nicht. (dpa)


 

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