DEHOGA Landesverbände raten von Klagen gegen die Corona-Verordnungen ab

| Politik Politik

In Deutschland läuft eine Klagewelle aus Hotellerie und Gastronomie gegen den Lockdown der Branche. Die angekündigten Entschädigungszahlungen seien verhältnismäßig, falls die Mittel schnell und unbürokratisch ausgezahlt würden, heißt es.

DEHOGA Hessen will lieber Dialog als Klageverfahren

Bei der Bewältigung der Folgen des Teil-Lockdowns setzt der Hotel- und Gastronomieverband Dehoga Hessen auf Dialog statt Konfrontation mit der Politik. «Uns allen muss klar sein, dass wir nicht gegeneinander, sondern miteinander gegen die Pandemie und ihre Auswirkungen kämpfen», sagte Hauptgeschäftsführer Julius Wagner am Montag. Wenn man mit der Politik und dem Verständnis der Bürger gute Lösungen erreiche, «dann ziehen wir diesen Weg einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor».

Dass Hoteliers und Gastronomen gegen den Teil-Lockdown klagten oder klagen wollen, sei aber «nicht nur legitim, sondern sicher auch mit Blick auf die Lernprozesse im Umgang mit Pandemien in unserem Land notwendig». Das Interesse des Dehoga liege aber klar in der Sicherung des Gastgewerbes, der Betriebe und Arbeitsplätze. «Es geht darum, Politik und Gesellschaft davon zu überzeugen, wie wichtig das ist und dass unsere Branchen es ohne die Hilfe des Staates nicht schaffen werden.» Das sei bisher gelungen, neben Kurzarbeitergeld und weiteren Überbrückungshilfen solle nun eine unbürokratische Wirtschaftshilfe den Teil-Lockdown im November ausgleichen.

Neben der Schließung der Kneipen und Gaststätten sind Hotels betroffen. Dort dürfen keine Touristen mehr übernachten. Diese Gäste hätten die Hotels verlassen, sagte Wagner. Schon vor dem Lockdown hätten viele Reisende die Aufenthalte storniert. Notwendige Geschäftsreisen sowie Übernachtungen aus dienstlichen Gründen sind weiterhin möglich und fänden statt.

«Die Frage, ob die Mehrheit der Hotels schließt, hängt mit Blick auf die in Aussicht gestellten Wirtschaftshilfen nicht nur von den Umsätzen ab, sondern vielmehr auch von der Einhaltung bestehender Verträge und der Pflege der Kundenbeziehung.» Wie viele Hotels nun offen blieben, werde sich zeigen.

Dehoga Sachsen Anhalt: Branche sollte eher nicht gegen Corona-Schließungen klagen

Der Branchenverband der Hotels und Gaststätten, Dehoga, appeliert an seine Mitgliedsbetriebe in Sachsen-Anhalt, auf Klagen gegen die angeordneten Schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie lieber zu verzichten. Die seit Montag geltenden Maßnahmen sei zwar unfair, sagte Landesverbandschef Michael Schmidt der Deutschen Presse-Agentur. Die angekündigten Entschädigungszahlungen seien jedoch verhältnismäßig.

Falls die Bundesmittel schnell und unbürokratisch ausgezahlt würden, könnte die Branche die vierwöchige Schließung verkraften. «Wenn niemand reisen soll und es Kontaktbeschränkungen gibt, dann nutzt es auch nichts, aufzumachen», sagte Schmidt. Daher sollten Hoteliers und Gastronomen genau überlegen, ob sie gegen die Anordnung vorgehen.

Seit Montag dürfen Hotels und Herbergen in Sachsen-Anhalt wie bundesweit keine touristischen Gäste mehr haben, Cafés und Restaurants dürfen ihre Speisen und Getränke nur für den Verzehr außer Haus verkaufen. Auch zahlreiche Dienstleister, der Freizeit- und Kulturbetrieb müssen bis Ende November schließen. Gleichzeitig gelten neue Kontaktbeschränkungen. Mit diesen Maßnahmen wollen Bund und Länder erreichen, dass sich weniger Menschen neu mit dem Coronavirus anstecken und die Fallzahlen wieder deutlich sinken.

Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) hatte derart einschneidende Beschränkungen in den vergangenen Monaten wiederholt ausgeschlossen, zuletzt aber dennoch eingelenkt. Ein Grund dürften die versprochenen Entschädigungen des Bundes für die betroffenen Branchen sein. Betriebe sollen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem November 2019 als Ausgleich für die Schließungen bekommen. (dpa)


 

 

 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.