DEHOGA Landesverbände raten von Klagen gegen die Corona-Verordnungen ab

| Politik Politik

In Deutschland läuft eine Klagewelle aus Hotellerie und Gastronomie gegen den Lockdown der Branche. Die angekündigten Entschädigungszahlungen seien verhältnismäßig, falls die Mittel schnell und unbürokratisch ausgezahlt würden, heißt es.

DEHOGA Hessen will lieber Dialog als Klageverfahren

Bei der Bewältigung der Folgen des Teil-Lockdowns setzt der Hotel- und Gastronomieverband Dehoga Hessen auf Dialog statt Konfrontation mit der Politik. «Uns allen muss klar sein, dass wir nicht gegeneinander, sondern miteinander gegen die Pandemie und ihre Auswirkungen kämpfen», sagte Hauptgeschäftsführer Julius Wagner am Montag. Wenn man mit der Politik und dem Verständnis der Bürger gute Lösungen erreiche, «dann ziehen wir diesen Weg einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor».

Dass Hoteliers und Gastronomen gegen den Teil-Lockdown klagten oder klagen wollen, sei aber «nicht nur legitim, sondern sicher auch mit Blick auf die Lernprozesse im Umgang mit Pandemien in unserem Land notwendig». Das Interesse des Dehoga liege aber klar in der Sicherung des Gastgewerbes, der Betriebe und Arbeitsplätze. «Es geht darum, Politik und Gesellschaft davon zu überzeugen, wie wichtig das ist und dass unsere Branchen es ohne die Hilfe des Staates nicht schaffen werden.» Das sei bisher gelungen, neben Kurzarbeitergeld und weiteren Überbrückungshilfen solle nun eine unbürokratische Wirtschaftshilfe den Teil-Lockdown im November ausgleichen.

Neben der Schließung der Kneipen und Gaststätten sind Hotels betroffen. Dort dürfen keine Touristen mehr übernachten. Diese Gäste hätten die Hotels verlassen, sagte Wagner. Schon vor dem Lockdown hätten viele Reisende die Aufenthalte storniert. Notwendige Geschäftsreisen sowie Übernachtungen aus dienstlichen Gründen sind weiterhin möglich und fänden statt.

«Die Frage, ob die Mehrheit der Hotels schließt, hängt mit Blick auf die in Aussicht gestellten Wirtschaftshilfen nicht nur von den Umsätzen ab, sondern vielmehr auch von der Einhaltung bestehender Verträge und der Pflege der Kundenbeziehung.» Wie viele Hotels nun offen blieben, werde sich zeigen.

Dehoga Sachsen Anhalt: Branche sollte eher nicht gegen Corona-Schließungen klagen

Der Branchenverband der Hotels und Gaststätten, Dehoga, appeliert an seine Mitgliedsbetriebe in Sachsen-Anhalt, auf Klagen gegen die angeordneten Schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie lieber zu verzichten. Die seit Montag geltenden Maßnahmen sei zwar unfair, sagte Landesverbandschef Michael Schmidt der Deutschen Presse-Agentur. Die angekündigten Entschädigungszahlungen seien jedoch verhältnismäßig.

Falls die Bundesmittel schnell und unbürokratisch ausgezahlt würden, könnte die Branche die vierwöchige Schließung verkraften. «Wenn niemand reisen soll und es Kontaktbeschränkungen gibt, dann nutzt es auch nichts, aufzumachen», sagte Schmidt. Daher sollten Hoteliers und Gastronomen genau überlegen, ob sie gegen die Anordnung vorgehen.

Seit Montag dürfen Hotels und Herbergen in Sachsen-Anhalt wie bundesweit keine touristischen Gäste mehr haben, Cafés und Restaurants dürfen ihre Speisen und Getränke nur für den Verzehr außer Haus verkaufen. Auch zahlreiche Dienstleister, der Freizeit- und Kulturbetrieb müssen bis Ende November schließen. Gleichzeitig gelten neue Kontaktbeschränkungen. Mit diesen Maßnahmen wollen Bund und Länder erreichen, dass sich weniger Menschen neu mit dem Coronavirus anstecken und die Fallzahlen wieder deutlich sinken.

Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) hatte derart einschneidende Beschränkungen in den vergangenen Monaten wiederholt ausgeschlossen, zuletzt aber dennoch eingelenkt. Ein Grund dürften die versprochenen Entschädigungen des Bundes für die betroffenen Branchen sein. Betriebe sollen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem November 2019 als Ausgleich für die Schließungen bekommen. (dpa)


 

 

 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.