DEHOGA Landesverbände raten von Klagen gegen die Corona-Verordnungen ab

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In Deutschland läuft eine Klagewelle aus Hotellerie und Gastronomie gegen den Lockdown der Branche. Die angekündigten Entschädigungszahlungen seien verhältnismäßig, falls die Mittel schnell und unbürokratisch ausgezahlt würden, heißt es.

DEHOGA Hessen will lieber Dialog als Klageverfahren

Bei der Bewältigung der Folgen des Teil-Lockdowns setzt der Hotel- und Gastronomieverband Dehoga Hessen auf Dialog statt Konfrontation mit der Politik. «Uns allen muss klar sein, dass wir nicht gegeneinander, sondern miteinander gegen die Pandemie und ihre Auswirkungen kämpfen», sagte Hauptgeschäftsführer Julius Wagner am Montag. Wenn man mit der Politik und dem Verständnis der Bürger gute Lösungen erreiche, «dann ziehen wir diesen Weg einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor».

Dass Hoteliers und Gastronomen gegen den Teil-Lockdown klagten oder klagen wollen, sei aber «nicht nur legitim, sondern sicher auch mit Blick auf die Lernprozesse im Umgang mit Pandemien in unserem Land notwendig». Das Interesse des Dehoga liege aber klar in der Sicherung des Gastgewerbes, der Betriebe und Arbeitsplätze. «Es geht darum, Politik und Gesellschaft davon zu überzeugen, wie wichtig das ist und dass unsere Branchen es ohne die Hilfe des Staates nicht schaffen werden.» Das sei bisher gelungen, neben Kurzarbeitergeld und weiteren Überbrückungshilfen solle nun eine unbürokratische Wirtschaftshilfe den Teil-Lockdown im November ausgleichen.

Neben der Schließung der Kneipen und Gaststätten sind Hotels betroffen. Dort dürfen keine Touristen mehr übernachten. Diese Gäste hätten die Hotels verlassen, sagte Wagner. Schon vor dem Lockdown hätten viele Reisende die Aufenthalte storniert. Notwendige Geschäftsreisen sowie Übernachtungen aus dienstlichen Gründen sind weiterhin möglich und fänden statt.

«Die Frage, ob die Mehrheit der Hotels schließt, hängt mit Blick auf die in Aussicht gestellten Wirtschaftshilfen nicht nur von den Umsätzen ab, sondern vielmehr auch von der Einhaltung bestehender Verträge und der Pflege der Kundenbeziehung.» Wie viele Hotels nun offen blieben, werde sich zeigen.

Dehoga Sachsen Anhalt: Branche sollte eher nicht gegen Corona-Schließungen klagen

Der Branchenverband der Hotels und Gaststätten, Dehoga, appeliert an seine Mitgliedsbetriebe in Sachsen-Anhalt, auf Klagen gegen die angeordneten Schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie lieber zu verzichten. Die seit Montag geltenden Maßnahmen sei zwar unfair, sagte Landesverbandschef Michael Schmidt der Deutschen Presse-Agentur. Die angekündigten Entschädigungszahlungen seien jedoch verhältnismäßig.

Falls die Bundesmittel schnell und unbürokratisch ausgezahlt würden, könnte die Branche die vierwöchige Schließung verkraften. «Wenn niemand reisen soll und es Kontaktbeschränkungen gibt, dann nutzt es auch nichts, aufzumachen», sagte Schmidt. Daher sollten Hoteliers und Gastronomen genau überlegen, ob sie gegen die Anordnung vorgehen.

Seit Montag dürfen Hotels und Herbergen in Sachsen-Anhalt wie bundesweit keine touristischen Gäste mehr haben, Cafés und Restaurants dürfen ihre Speisen und Getränke nur für den Verzehr außer Haus verkaufen. Auch zahlreiche Dienstleister, der Freizeit- und Kulturbetrieb müssen bis Ende November schließen. Gleichzeitig gelten neue Kontaktbeschränkungen. Mit diesen Maßnahmen wollen Bund und Länder erreichen, dass sich weniger Menschen neu mit dem Coronavirus anstecken und die Fallzahlen wieder deutlich sinken.

Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) hatte derart einschneidende Beschränkungen in den vergangenen Monaten wiederholt ausgeschlossen, zuletzt aber dennoch eingelenkt. Ein Grund dürften die versprochenen Entschädigungen des Bundes für die betroffenen Branchen sein. Betriebe sollen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem November 2019 als Ausgleich für die Schließungen bekommen. (dpa)


 

 

 

 

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