Dehoga-Präsident Zöllick wirbt bei Debatte um Vorteile für Geimpfte um Zurückhaltung

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Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hat in der Debatte um Vorteile für Geimpfte um Zurückhaltung geworben. Zuerst müsse sichergestellt werden, dass jeder, der wolle, eine Corona-Impfung bekommen könne, sagte Dehoga-Präsident Guido Zöllick am Donnerstag dem Fernsehsender Phoenix. «An dem Punkt sind wir noch lange nicht.» Zugleich forderte er «rechtliche Sicherheit» für die Branche.

Unabhängig von der Diskussion, ob Betriebe Geimpfte schneller aufnehmen könnten oder nicht, stehe die Frage: «Wie wollen wir das kontrollieren, und dürfen wir das überhaupt?», sagte Zöllick. Er sei nicht der Meinung, dass sich Hoteliers, Gastronomen oder Veranstalter einfach die Impfausweise zeigen lassen dürften. «Wir sind keine Behörde, die dazu entsprechende Rechte besitzt».

Ethikrat gegen Ende von Corona-Beschränkungen nur für Geimpfte

Der Deutsche Ethikrat rät dringend davon ab, Kontaktbeschränkungen und andere Anti-Corona-Maßnahmen für Geimpfte früher aufzuheben. Er führt dabei vor allem zwei Argumente an: Bisher deute wenig darauf hin, dass jemand, der geimpft ist, das Virus nicht mehr weitertragen kann. Solange noch nicht jeder Bürger die Möglichkeit habe, sich impfen zu lassen, dürfte dies «als ungerecht empfunden werden».

Eine vorherige individuelle Rücknahme der Maßnahmen nur für Geimpfte wäre auch mit Blick auf die allgemeine Akzeptanz der Maßnahmen nicht richtig, sagte die Vorsitzende des Ethikrates, Alena Buyx, am Donnerstag in Berlin. Das Befolgen von Regelungen wie Maske-Tragen oder Abstand halten könne man auch Geimpften weiterhin zumuten, wenn das notwendig sei, hält der Rat in seiner Empfehlung «Besondere Regeln für Geimpfte?» fest.

Ratsmitglied Sigrid Graumann nennt ein praktisches Beispiel: Es sei in der U-Bahn «nicht zumutbar, dass jemand kontrolliert, wer einen Impfpass dabei hat und wer nicht». Wenn viele U-Bahn-Fahrer ohne Maske unterwegs wären, sei zu befürchten, dass auch die Bereitschaft der anderen Fahrgäste, sich an die Vorschrift zu halten, sinke.

GRUNDRECHT, SONDERREGEL ODER PRIVILEG? Auf die Frage, ob man von «Privilegien» für geimpfte Menschen sprechen solle, sagte Buyx: «Ich würde mich freuen, wenn man den Begriff nicht mehr benutzen würde.» Er sei unpräzise und sorge für eine unnötige Verschärfung der öffentlichen Debatte. Unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte über «Privilegien» für Geimpfte gesprochen. Sie hatte sich später aber korrigiert und betont: «Das sind die Grundrechte und die hat jeder.» Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping meint: «Führt man über den Umweg des Impfens zwei Bürgerstatusformen ein, werden aus Grundrechten Vorrechte.»

AUSNAHME PFLEGEHEIM: Der Ethikrat plädierte dafür, die zum Schutz vor Covid-19 extremen Kontaktbeschränkungen in Heimen für Senioren, Behinderte oder chronisch Kranke nach der Impfung aufzuheben. Der Verzicht auf gemeinsame Mahlzeiten und andere Isolationsmaßnahmen, die Depressionen und ein rasches Voranschreiten von Demenz begünstigen könnten, sei hier «nur zu rechtfertigen, solange die in solchen Einrichtungen Lebenden noch nicht geimpft sind».

Hier gehe es nicht um Sonderrechte, sondern um die Rücknahme einer Benachteiligung, betonte Graumann. In diesen Einrichtungen zum Schutz von Bewohnern, die nicht geimpft werden könnten oder nicht geimpft werden wollten, weiter alle Maßnahmen aufrechtzuerhalten, wäre nicht mehr angemessen. Die nicht geimpften Bewohner müssten mit anderen Maßnahmen wie Schnelltests, FFP2-Masken und Schutzkleidung für Pflegekräfte geschützt werden. «Die Einsamkeit und Einschränkungen werden dann ein Ende haben», sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Es müsse aber mit Blick auf die Nicht-Geimpfte weiterhin darauf gedrängt werden, dass Hygienemaßnahmen eingehalten würden - denn «hier mangelt es in vielen Heimen an den Mindeststandards».

PRIVATWIRTSCHAFT: Der Ethikrat betont, es müsse zwischen staatlichen Maßnahmen und Vorgaben von Unternehmen unterschieden werden. Private Anbieter hätten zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit. Wenn es um die «gleichberechtigte Teilhabe am Leben» gebe, sollte es jedoch aus Sicht des Rates keine Ungleichbehandlung geben. Wenn aber beispielsweise nach einer generellen Wiedereröffnung von Konzerthallen ein Veranstalter entscheiden sollte, nur Geimpften den Zugang zu erlauben, so wäre dies durchaus möglich. «Daraus ergibt sich aber keine Impfpflicht durch die Hintertür», sagt Buyx. Schließlich wäre es etwa denkbar dann Tests als Alternative anzubieten.

Was sagen Juristen dazu? Zu einem ähnlichen Schluss wie der Ethikrat kam Ende Januar auch schon der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Er hielt fest, für eine Ungleichbehandlung von Geimpften gegenüber Ungeimpften durch den Staat seien hohe Anforderungen zu erfüllen. «Die Ungleichbehandlung von Ungeimpften im Privatrechtsverkehr wirft hingegen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken auf.» Mit dem Schutz vor Diskriminierung könne hier nicht argumentiert werden, da dieser nur geltend gemacht werden könne bei «rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität».

FAHRPLAN FÜR LOCKERUNGEN: Der Ethikrat mahnt eine
überzeugende Perspektive für die Rückkehr in unser «normales Leben» an. Und er betont, die Zahl der Neuinfektionen dürfe nicht der einzige Maßstab dafür sein, wann die Einschränkungen für alle schrittweise wieder aufgehoben werden. Da mit einer Zunahme des Anteils der Geimpften an der Bevölkerung auch ein Rückgang der Zahl von Erkrankten und Sterbefälle einhergehe, werde das Risiko einer Überlastung des Gesundheitswesens sinken. «Damit müssten die Freiheitsbeschränkungen für alle Bürger nach und nach aufgehoben werden.»

NULL-COVID: Corona-Infektionen werde es auch nach der Impfung großer Teile der Bevölkerung weiterhin geben, sagt Graumann, die Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Pandemie des Ethikrates. Dies sollte von den politisch Verantwortlichen auch «klar kommuniziert werden». «Wenn man Freiheitsgebrauch an ein unmöglich zu erreichendes Ziel knüpft, wäre das eine Kampfansage an die freie Gesellschaft», sagt der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann.

Der Ethikrat ist ein Gremium, das mit seinen Stellungnahmen Orientierung für Politik und Gesellschaft geben soll. Seine Mitglieder des Ethikrates werden vom Bundestagspräsidenten ernannt. (dpa)


 

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