DEHOGA prüft rechtliche Schritte gegen Lockdown

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Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) prüft rechtliche Schritte gegen den Beschluss von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Das kündigte Sachsen-Anhalts Dehoga-Chef Michael Schmidt am Mittwochabend im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an. «Es ist eine große Enttäuschung, das ist wirklich dramatisch für uns», sagte Schmidt. «Wir sind nicht der Treiber der Pandemie.» Klagen könnten nur die Gastronomen selbst. Die DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges sagte am Abend in der ARD, es hätten sich schon Mitglieder gemeldet, die klagen wollten.

Zuvor hatten sich die 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung auf einen befristeten Teil-Lockdown verständigt. Der sieht unter anderem vor, dass Restaurants im November wie schon im Frühjahr nur noch Speisen außer Haus verkaufen dürfen. Hotels dürfen außerdem nur noch Geschäftsreisende beherbergen. Die Regelungen sollen am Montag in Kraft treten und zunächst bis Ende November gelten. Die betroffenen Betriebe sollen vom Bund entschädigt werden und bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem November 2019 erstattet bekommen.

Auch das stimmt DEHOGA-Landeschef Schmidt nur mäßig optimistisch. «Die Soforthilfen im Frühling kamen am Ende auch deutlich später an, als ursprünglich gedacht.» Bei den neuen Hilfen komme es auf jeden Tag an. Bei den Mitgliedern seines Verbandes würden nun die Existenzängste aus dem Frühling wiederkommen.
 

Kubicki: Rechtliche Mittel gegen Corona-Maßnahmen einlegen

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat Betroffene aufgerufen, rechtliche Mittel gegen stark einschneidende Corona-Maßnahmen einzulegen. «Ich halte die aktuellen Beschlüsse in Teilen für rechtswidrig. Wenn die Runde der Regierungschefs Maßnahmen verabredet, die bereits mehrfach von Gerichten aufgehoben wurden, wie das Beherbergungsverbot, dann ignorieren die Beteiligten bewusst die Gewaltenteilung. Ich rufe alle Betroffenen auf, rechtliche Mittel gegen diese Maßnahmen einzulegen», sagte Kubicki der «Rheinischen Post» (Donnerstag).

FDP-Generalsekretär Volker Wissing ergänzte gegenüber der «Rhein-Neckar-Zeitung» (Donnerstag): «Das sind sehr weitreichende Grundrechtseingriffe. In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist das ein Ritt auf Messers Schneide.»

Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am Mittwoch darauf geeinigt, die zweite Corona-Infektionswelle mit strengen Kontaktbeschränkungen für die Bürger und einem weitgehenden Herunterfahren aller Freizeitaktivitäten brechen zu wollen. So soll eine unkontrollierbare Ausbreitung des Virus verhindert werden. Die Maßnahmen sollen bereits ab dem kommenden Montag (2. November) gelten und bis Ende November dauern. (dpa)


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